STRABS ist weg - und jetzt?
Stader Bürgermeisterin sieht Verwaltung ganz am Anfang des Verfahrens bei jährlichen Beiträgen
jd. Stade. In Stade hat das Jahr null nach der Abschaffung der STRABS begonnen. Das Ende der umstrittenen Straßenausbau-Beitragssatzung, die die Atmosphäre in der Hansestadt in den vergangenen Monaten so sehr vergiftet hat, ist nach dem einstimmigen Ratsbeschluss definitiv besiegelt (das WOCHENBLATT berichtete). Bei dieser emotionalen und nicht immer fair geführten Diskussion ist reichlich politisches Porzellan zerschlagen worden. Es stellt sich nun die Frage, ob die geplante Einführung der wiederkehrenden Beiträge eine annähernd breite Mehrheit finden wird wie die Abschaffung der STRABS. Die Verwaltung steht vor der großen Aufgabe, eine konsensfähige Lösung zu finden, die obendrein auch noch vor Gericht Bestand hat. Denn eines ist sicher: Auch mit dem künftigen Beitragssystem wird man es längst nicht allen Betroffenen recht machen.
"Wir betreten bei dem Thema wiederkehrende Beiträge völliges Neuland", sagt Stades Bürgermeisterin Silvia Nieber (SPD). Die Verwaltungsspitze werde zunächst das weitere Vorgehen klären und eine ToDo-Liste erstellen. Es gebe bisher kaum Kommunen, die von neuen gesetzlichen Möglichkeit einer jährlichen Beitragserhebung Gebrauch machen. Entsprechend wenig Erfahrungen würden daher vorliegen. "Das ist ein juristisch schwieriges Terrain", gibt Nieber zu Bedenken: "Daher stehe ich der Sache sehr kritisch gegenüber."
Trotzdem komme die Verwaltung selbstverständlich dem Auftrag des Rates nach, die Modalitäten für die Einführung von wiederkehrenden Anliegerbeiträgen zu prüfen. "Schließlich habe ich ja auch dafür gestimmt, weil für mich die anderen beiden Alternativen zur finanziellen Kompensation der STRABS - die Erhöhung der Grundsteuer oder die Reduzierung der Straßenausbau-Maßnahmen - nicht in Frage kamen."
Das genaue Prozedere muss die Verwaltungsspitze nun mit Hilfe von Experten klären: Vor allem dürfte es um die Frage gehen, welche Haus - und Grundeigentümer zur Beitragszahlung herangezogen werden, wenn eine Straße saniert wird. Nieber geht davon aus, dass nicht die gesamte Stadtfläche als ein einziges Abrechnungsgebiet deklariert werden darf. Eine mögliche Option könnte sein, dass in den einzelnen Stadtvierteln für sich abgerechnet wird und die Kernstadt mehrere Abrechnungsgebiete erhält.
Jetzt schon darüber zu sprechen, wie die Zuschnitte im Detail aussehen könnten, wäre reine Spekulation, so Nieber. "Konkretes lässt sich jetzt am Anfang des Verfahrens überhaupt noch nicht sagen." Eines steht aber fest: Die wiederkehrenden Beiträge bringen eine finanzielle Entlastung für die betroffenen Anwohner, weil die Last auf mehrere Schultern verteilt ist und jährliche Teilsummen statt eines hohen Einmalbetrags gezahlt werden müssen. Allerdings werden Hausbesitzer auch dann zur Zahlung herangezogen, wenn eine andere Straße in ihrem Quartier saniert wird.
"Ich hoffe nun, dass dieser einstimmige Ratsbeschluss von allen Parteien auch nach außen mitgetragen wird", sagt Nieber: "Ich möchte nicht noch mal erleben, dass sich alle Fraktionen - insbesondere die CDU, aber auch die Wählergemeinschaft - wegduken, wenn es mit der neuen Regelung wieder Stress geben sollte." Sie sei nicht noch mal bereit, allein Prügel für eine Entscheidung zu beziehen, die mit breiter Mehrheit gefasst worden sei.
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