Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge: Kommunen haben jetzt Handlungsspielraum
(jd/bc). Der Niedersächsische Landtag hat den Weg frei gemacht für eine Neuregelung der Anliegerbeiträge beim Straßenausbau: Mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsmehrheit wurde eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes beschlossen. Städte und Gemeinden haben künftig die Möglichkeit, von Haus- und Grundeigentümern regelmäßige Zahlungen zu erheben, wenn eine Straße saniert wird. Bisher mussten diese Straßenausbaubeiträge in einer Summe entrichtet werden. Jetzt können die Kommunen selbst entscheiden, welches Verfahren angewandt werden soll. Doch die wiederkehrenden Beiträge sind auch vor Ort umstritten.
Kritik kommt besonders von den Freien Demokraten: So ist die FDP für eine komplette Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. Solche Gebühren würden eine nicht hinzunehmende Extra-Belastung für die Bürger darstellen, erklärte der Buxtehuder FDP-Politiker André Grote. Die Sicherstellung einer intakten Infrastruktur sei eine Kernaufgabe der Kommunen und sollte daher aus dem allgemeinen Steueraufkommen gezahlt werden.
"Der Argumentation der FDP kann ich einiges abgewinnen", sagt dazu der CDU-Landtagsabgeordnete Helmut Dammann-Tamke. Er hält es für sinnvoller, die Finanzierung etwa über die Grundsteuer vorzunehmen. Der Christdemokrat hat wie seine Fraktionskollegen gegen die Neufassung des Gesetzes gestimmt. Er betont aber, dass die ablehnende Haltung gegenüber jeglichen Anliegerbeiträgen seine persönliche Meinung sei und er in diesem Punkt nicht für seine Partei spreche.
Viele Kommunen wollen nun prüfen, ob die Einführung wiederkehrender Beiträge für sie eine Option ist. "Wir werden in Bezug auf einige Straßen mal durchspielen, wie sich das rechnet", sagt Harsefelds Rathauschef Rainer Schlichtmann. Dammann-Tamke fürchtet, dass durch den bürokratischen Mehraufwand höhere Kosten auf die Gemeinden zukommen.
In Stade beäugen Anlieger der Schölischer Straße die Entwicklung ganz genau. Die Durchgangsstraße wird bereits saniert. Rund 160 Anwohner müssten gemäß städtischer Satzung 40 Prozent zahlen. Die Unsicherheit ist groß. Der Stader Rat wird vermutlich erst am 19. Juni entscheiden, ob die Satzung geändert wird oder ob sie sogar komplett abgeschafft wird. Die Verwaltung will der Politik vorab Lösungsvorschläge unterbreiten.
Einige Fraktionen haben sich schon klar positioniert. Die FDP plant z.B., am 13. Mai für die Abschaffung der ungerechten Satzung zu demonstrieren. Geplant ist ein Fußmarsch von der Schölischer Straße bis zum Rathaus. Reinhard Elfring, Mitglied der Grünen-Fraktion hat sich ebenfalls bereits geäußert: "Es spricht viel dafür, die Satzung abzuschaffen."
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