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Harsefeld fördert die Umgestaltung
Eine naturnahe Gartengestaltung leistet einen wichtigen Beitrag zum Wohlbefinden und Artenschutz. Begrünte, lebendige und bunte Vorgärten statt steinerner Kiesbeete bringen Natur in das Leben von Anwohnern und Anwohnerinnen und verbessern das Klima in der Umgebung. An heißen Sommertagen sorgt die Bepflanzung für kühlere Umgebungstemperaturen, Niederschläge können versickern und Insekten finden in den sonst oft kargen Siedlungsgebieten Nahrung und Lebensraum.
Vielen ist noch nicht bewusst, dass nach der Niedersächsischen Bauordnung das Anlegen von Schottergärten oder eine starke Versiegelung von Gartenflächen nicht erlaubt ist. Dort heißt es, dass die nicht überbauten Flächen eines Grundstücks Grünflächen sein müssen, soweit sie nicht für eine andere Nutzung erforderlich sind.
Richtlinie zur Förderung der Umgestaltung versiegelter Flächen in naturnahe Gärten im Flecken Harsefeld
Der Flecken Harsefeld hat für die Jahre 2024 und 2025 eine Förderrichtlinie veröffentlicht. Eigentümer und Eigentümerinnen sowie und Mieter und Miterinnen können ab sofort - wenn sie die Fläche nicht selbst versiegelt haben - mit einem Zuschuss für die Umgestaltung versiegelter Flächen in naturnahe Gärten mit bis zu 500 Euro unterstützt werden.
Die Richtlinie sowie das Formular für die Beantragung einer Förderung und eine informative Broschüre zur Gestaltung naturnaher Vorgärten mit einer nützlichen Pflanzliste sind unter. www.harsefeld.de zu finden. Fragen beantwortet das Klimaschutzmanagement der Samtgemeinde Harsefeld gerne unter: 04164-887-178 oder klima@harsefeld.de.
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