Samtgemeinde Hollenstedt
Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr zu Vollzugsbeamten ausgebildet

15 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Hollenstedt wurden zu Vollzugsbeamten ausgebildet | Foto: Feuerwehr
  • 15 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Hollenstedt wurden zu Vollzugsbeamten ausgebildet
  • Foto: Feuerwehr
  • hochgeladen von Tamara Westphal

In der Samtgemeinde Hollenstedt wurden 15 Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehren in einer ganztägigen Schulung zu Vollzugsbeamten ausgebildet.
Ein Vollzugsbeamter ist hoheitlich tätig, daher gilt Amtshaftung und Amtspflicht. Als Hauptschulungsthema wurde das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (NPOG) geschult und wichtige Rechtssicherheitsthemen im Feuerwehreinsatz. Mit vielen praktischen Beispielen wurden die Vollzugsbeamten auf die weiteren Einsätze vorbereitet. Unter anderem ging es in der Schulung um das sichere Verhalten bei einem Angriff auf die Einsatzkräfte durch Schaulustige nach Erteilung eines Platzverweises oder das rechtssichere Absperren einer Einsatzstelle. Demnach dürfen die geschulten Vollzugsbeamten nicht nur Platzverweise an der Einsatzstelle erteilen, sondern auch Ingewahrsamnahmen vollziehen. Unter anderem sind sie ermächtigt, Identitätsfeststellungen oder Sicherstellungen durchzuführen.
(nw/tw).

Redakteur:

Tamara Westphal aus Buchholz

Webseite von Tamara Westphal
Tamara Westphal auf Facebook
Tamara Westphal auf Instagram
Tamara Westphal auf YouTube
following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

3 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

Service

Wichtige WOCHENBLATT-Mail-Adressen

Hier finden Sie die wichtigen Email-Adressen und Web-Adressen unseres Verlages. Wichtig: Wenn Sie an die Redaktion schreiben oder Hinweise zur Zustellung haben, benötigen wir unbedingt Ihre Adresse / Anschrift! Bei Hinweisen oder Beschwerden zur Zustellung unserer Ausgaben klicken Sie bitte https://services.kreiszeitung-wochenblatt.de/zustellung.htmlFür Hinweise oder Leserbriefe an unsere Redaktion finden Sie den direkten Zugang unter...

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.