Weiterer Mann fälschlich für tot erklärt
Behördenfehler kein Einzelfall
(pm). Heidenau/Hollenstedt. Das WOCHENBLATT berichtete in der Ausgabe vom 22. Juni, über den behinderten Werner B.* aus Heidenau, der fälschlicherweise für tot erklärt wurde. Das Verrutschen in der Zeile einer Mitarbeiterin des Gesundheitsamtes führte zum Eintrag des Todesdatums. Es folgte die Zahlungseinstellung der Grundsicherung, sodass die Miete nicht einging. Rita B.*, die Schwester des Betroffenen, ging es nach der Schocknachricht physisch und psychisch nicht gut. Eine schriftliche Entschuldigung gab es zunächst nicht. Mittlerweile hat der Landkreis sich jedoch an Familie B. gewandt und schriftlich um Entschuldigung gebeten.
Dass es sich bei dem behördlichen Fehler um keinen Einzelfall handelt, zeigt der Fall eines weiteren WOCHENBLATT-Lesers, denn durch den Artikel wurde Rolf D.* aus Hollenstedt aufmerksam, dem im vergangenen Jahr etwas Ähnliches passierte. Nach dem Tod seiner Ehefrau im letzten August versuchte der Rentner auf sein Sparkassenkonto zuzugreifen. Ein Vorhaben, das ihm verwehrt wurde, denn bei der Sparkasse hieß es er sei verstorben.
Ein Schock für den trauernden Rolf D., den der Tod seiner Frau sehr mitnahm. "Das war ein emotionale Zeit in meinem Leben, da war so eine Nachricht nur schwer zu ertragen", sagt der Witwer. Vor allem die Scherereien und die Bürokratie, die es brauchte um den behördlichen Fehler wieder aufzuklären, waren etwas, auf das er gerne verzichtet hätte. Laut Rolf D. muss es bei der Übermittlung des Todes seiner Ehefrau von der Rentenkasse an die Sparkasse zu einem behördlichen Fehler gekommen sein, infolgedessen er als verstorben eingetragen wurde. Für ihn sei die Sache jedoch abgeschlossen, er will sich in solch einer schweren Zeit der Trauer nicht mit behördlichem Versagen beschäftigen müssen.
*Namen von der Redaktion geändert
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