Sie schlichten Streitigkeiten
Die neuen Schiedspersonen für Hollenstedt
bim. Tostedt/Hollenstedt. Die Hecke des Nachbarn ist zu hoch, die Garage zu dicht an der Grundstücksgrenze gebaut – wegen solcher und ähnlicher Fälle kommt es häufig zu Nachbarschaftsstreitereien. Damit der Ärger nicht zwangsläufig die Gerichte beschäftigt, gibt es Schiedsleute. Sie vermitteln zwischen den Kontrahenten und stellen im besten Fall den Frieden zwischen den Gartenzäunen wieder her. Für die Samtgemeinde Hollenstedt wurden jetzt Dörte Mißfeld und Rolf Blaufelder von Dr. Christian Gude, stellvertretender Direktor des Amtsgerichts Tostedt und ihr fachlicher Ansprechpartner, als neue Schiedspersonen verpflichtet. Sie lösen damit Jürgen Maack und seine Stellvertreterin Helga Czombera ab.
„Ich halte es für sehr sinnvoll, Streit zu schlichten, bevor es in Gerichtsprozessen mündet“, erklärte Dörte Mißfeld, die früher ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte war und sich auch noch u.a. als ehrenamtliche Ratsfrau in der Samtgemeinde Hollenstedt engagiert. „Das Ehrenamt ist für das soziale Miteinander ganz wichtig“, stellt sie fest. Sie fände es bereichernd, Menschen unvoreingenommen zu begegnen und sich mit unterschiedlichen Lebensentwürfen auseinanderzusetzen. Dörte Mißfeld hat die Hoffnung, dass alle friedlich und respektvoll miteinander umgehen, wenn sie als Schiedsfrau auf Augenhöhe Distanz herstellt.
Rolf Blaufelder war zuvor 19 Jahre lang als ehrenamtlicher Richter am Hamburger Sozialgericht im Einsatz. „Das war interessant. Es ist schön, wenn man etwas für die Gesellschaft tun kann. Das mache ich gerne“, sagt er. Daher war es für ihn selbstverständlich, sich als Schiedsmann zu engagieren. In dieser Funktion sieht er sich als Moderator oder Mediator, der bei den streitenden Parteien die Schärfe herausnimmt.
Die beiden sind nun aufgefordert, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen. Bei den streitenden Parteien werden sie nun ein offenes Ohr dafür haben, wo der Schuh drückt, und versuchen, Kompromisse zu finden. Es sei aber der Persönlichkeit geschuldet, wie sie Dinge anpacken. Wichtig sei, dass sie authentisch und mit Interesse an Menschen an die Themen herangehen, riet Christian Gude.
Viel Zoff gibt es in Hollenstedt zum Glück nicht. In den vergangenen zwei Jahren gab es zwölf bzw. 13 Fälle, in denen die Schiedsleute gefragt waren.
Häufig mit Streitfragen unter Nachbarn beschäftigt
Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde bzw. der Samtgemeinde gewählt. Laut Verwaltungsvorschrift ist vorgesehen, dass ein öffentlicher Aufruf erfolgt, auf den sich Interessierte bewerben können. Die Wahlperiode beträgt fünf Jahre, eine Wiederwahl ist möglich.
Voraussetzung ist, dass Schiedspersonen „nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten“ für das Amt geeignet sein müssen. Häufig sind Schiedsleute mit Streitfragen zwischen Nachbarn beschäftigt. Für bestimmte Fälle ist dies Voraussetzung dafür, ein Gericht anzurufen. Grundsätzlich sollten Schiedsleute daher Interesse an Menschen und ihren Anliegen haben. Bei den Gesprächen und Verhandlungen geht es um das Erklären der rechtlichen Regeln und darum, möglicherweise eine gütliche Einigung der streitenden Beteiligten herbeizuführen. Dabei sind auch kommunikative Fähigkeiten hilfreich.
Laut Gesetz sollen keine Personen unter 30 Jahren berufen werden, eine gewisse Lebenserfahrung ist bei diesem Amt sicherlich sinnvoll. Eine Höchstaltersgrenze gibt es in Niedersachsen nicht.
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