Erst der Sturm und dann? Welche Versicherung zahlt welchen Schaden?
Orkan "Christian" hat im Norden massenhaft Bäume umgeknickt und Dächer abgedeckt. Allein in Hamburg spricht die Feuerkasse von mindestens fünf Millionen Euro Schaden. In Hollenstedt erlebte Neu-Bürgermeister Heiner Albers die unglaubliche Kraft des Orkans mit: Eine etwa 150 Jahre alte turmhohe Eiche knickte wie ein Strohhalm um und fiel in einen von Albers Fischteichen. Eine Versicherung kommt für den Schaden nicht auf. Wofür die Assekuranz zahlt und wofür nicht, lesen Sie hier.
(mum). Orkan „Christian“ - einer der schwersten Herbststürme der vergangenen 15 Jahre - hat in Norddeutschland massenhaft Bäume umgeknickt, Dächer abgedeckt und Autos eingedrückt. Mindestens 16 Menschen kamen europaweit ums Leben. Wichtige Bahnstrecken im Norden blieben tagelang unbefahrbar. Die Höhe der Schäden ist noch nicht absehbar. Experten rechnen mit mindesten 300 Millionen Euro.
Doch welche Versicherung übernimmt die Kosten für Sturmschäden, die ohne eigenes Verschulden entstanden sind?
• Unwetterschäden werden grundsätzlich von den Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen abgedeckt. Ersatz gibt es aber nicht schon bei jeder stärkeren Brise. Von einem Sturm ist laut den meisten Versicherungsbedingungen erst ab Windstärke acht (61 Stundenkilometer) die Rede.
• Die übliche Wohngebäudeversicherung deckt alle Sturmschäden am Gebäude ab. Sie schließt Leitungswasser-, Feuer- und Hagelschäden ein. Auch Folgeschäden sind mitversichert, wenn etwa durch ein abgedecktes Dach Regenwasser ins Haus eindringt und Wände, Decken oder Fliesen beschädigt.
• Die Hausratversicherung kommt für Schäden an der Wohnungseinrichtung auf. Sie ersetzt außer Standardleistungen wie Einbruch, Brand- und Leitungswasserschäden auch Sturmschäden an Möbeln und anderen Einrichtungsgegenständen.
• Die Glasversicherung deckt die Bruchschäden an Fenster- und Türscheiben sowie Glasdächern ab, einschließlich der Kosten für eine eventuell erforderliche Notverglasung.
• Schleudert der Sturm Dachziegel, Äste oder Bäume auf ein parkendes Auto, ist in der Regel die Teil- oder Vollkaskoversicherung des Autohalters in der Zahlungspflicht. Versichert ist nur der Zeitwert des Wagens, nicht der Neuwert. Bei einem durch Sturm bewirkten Fahrfehler steht nach Angaben von Verbraucherschützern nur die Vollkasko für den Schaden ein - vorausgesetzt, es liegt keine grobe Fahrlässigkeit vor.
• Personenschäden: Bei Verletzungen, die Betroffene durch Unwetter erleiden, kommt die Krankenversicherung zum Zuge. Bei dauerhaften Schäden springt nach Angaben der Verbraucherschützer die private Unfallversicherung ein.
• Wichtig ist, dass Schäden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden. Um Folgeschäden zu vermeiden, sind notdürftige Reparaturen zwar erlaubt, bevor der Gutachter da war. Um aber auf Nummer sicher zu gehen, sollten vor der Reparatur Fotos von der Schadensstelle gemacht werden.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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