Todesfalle für Greifvögel ist jetzt amtlich

Durch Windkraft gefährdet: der Rot Milan | Foto: Von Thomas Kraft (ThKraft) - Eigenes Werk, CC BY-SA 2.5, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=1568002
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Kreistag hat keine Bedenken, Windräder direkt neben einer Hühnerfarm zuzulassen

mi. Landkreis. "Die jetzt im Regionalen Raumordnungsprogramm verabschiedeten Windvorrangflächen in Ardestorf und Elstorf sind nicht genehmigungsfähig", sagt Wilhelm Hartmann. Kritik dieser Art ist beim Reizthema Windenergie nichts Neues. Doch hier handelt es sich nicht um das oft wenig fundierte Gepolter des typischen "Wutbürgers". Im Gegenteil: Wilhelm Hartmann ist selbst an der Planung von Windparks beteiligt. Seine Kritik zielt nicht auf Eigeninteresse, sondern den Artenschutz ab und sie wird von Fachleuten geteilt.
Der Sachverhalt: In Elstorf und Ardestorf soll ausgerechnet rund um zwei Freilandhühnerfarmen die Errichtung von acht Windrädern ermöglicht werden. Ein Unding. Das findet jedenfalls Vogelkenner Wilhelm Hartmann und wohl auch die Fachleute der Unteren Naturschutzbehörde UNB. Hier teilt man jedenfalls Hartmanns Einschätzung, dass die Farm diverse Greifvögel, darunter auch viele geschützte Arten, anlockt, die dann durch die Windräder getötet werden. In verschiedenen Stellungnahmen, zuletzt 2018, sieht die Behörde deswegen "ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko" geben. Sie warnt: Eine Errichtung von Windenergieanlagen könnte gegen das Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Weiter heißt es in der Stellungnahme, dass auch das Landesamt für Naturschutz, darauf hinweist, dass es sich um einen atypischen Fall handele, da durch die beiden vorhandenen Hühner-Freilandhaltungen besonders attraktive Nahrungshabitate bestehen, die von Greifvögeln besonders häufig aufgesucht werden. Zu Deutsch: Es handelt sich um einen absoluten Einzelfall, weil bisher in Niedersachsen niemand auf die fixe Idee gekommen ist, mitten in einem Futterparadies für (Greif)Vögel einen Windpark auszuweisen. Die UNB fordert deswegen, es müssten in 2019 weitere Gutachten angefertigt werden. Aber in der Politik scheinen alle diese Argumente keine Rolle gespielt zu haben, viel mehr ging es darum, dass RRP als Ganzes nicht zu gefährden. Greifvögel hin oder her.
Dazu sagt CDU-Fraktionschef Hans-Heinrich Aldag: "In den wenigsten Fällen waren die Argumente für oder gegen eine Fläche eindeutig. Wir wollten keinen Präzedenzfall schaffen, der andere dazu ermuntert, ebenfalls Windvorrangflächen infrage zu stellen." Tobias Handtke (SPD) erklärt: Die Entscheidung sei eine Entscheidung für das Landesraumordnungsprogramm als Ganzes gewesen. Die Entscheidung, wie mit den Vorrangflächen im Einzelfall umgegangen werde, obliege jetzt den Gemeinden. Was die rechtliche Einschätzung betreffe, so müsse man sich auf die Abwägung der Kreisverwaltung verlassen. FDP-Fraktionschef Arno Reglitzky gibt unumwunden zu, dass die FDP das gesamte Windkraft-Konzept sehr kritisch sehe, deshalb sei die Abstimmung auch ohne Gruppenzwang erfolgt. Er habe allerdings dafür gestimmt, um die gesamte Entwicklung nicht zu gefährden. Eine der wenigen, die dagegen gestimmt haben, ist die Grüne Elisabeth Bischoff. “Ich sehe dort viele Probleme mit dem Naturschutz”, begründete Bischoff dieses Minderheiten-Votum.
Hartmann hält es für äußerst fraglich, dass der Kreistag nur um das Raumordnungsprogramm endlich verabschieden zu können, den schwarzen Peter einfach an die kommunale Bauleitplanung weiterschiebt. Schließlich sei es im späteren Genehmigungsverfahren für die einzelnen Anlagen ein gewichtiges Argument, wenn der Kreistag dem Windvorranggebiet schon zugestimmt habe.
Hartmann: "Die Politik hat die Gebiete ohne Sachgrund durchgeboxt." Der Politik spielte bei dem Entschluss neben der Einschätzung der Kreisverwaltung offenbar auch ein Gutachten im Auftrag der Windkraftbetreiber in die Karten. Pikant: Die kritische Stellungnahme der UNB war den Kreistagsmitgliedern dagegen nur in einer verkürzten Version bekannt. Das Neu Wulmstorfer Betreiber-Gutachten liegt dagegen schon seit vergangenem Sommer vor, wurde aber erst vor der Kreistagsentscheidung veröffentlicht. Tenor: Es gibt zwar viele geschützte Greifvögel rund um den potenziellen Anlagenstandort, allerdings kaum Nester, sodass es ausreiche, alternative Futterplätze zu schaffen, um das Problem zu lösen. Wilhelm Hartmann begrüßt, dass das Gutachten endlich feststelle, was man ihm jahrelang und trotz Tausender Beweisfotos nicht geglaubt habe, nämlich dass die Hühnerfarm Greifvögel anzieht. Fachlich kritisiert er das Gutachten aber scharf. Die Gutachter hätten vieles - auch Nistplätze - übersehen. Doch darum könne es gar nicht gehen, wichtiger sei eine andere Frage: In der Elbmarsch bei Tespe - so Hartmann - habe man eine große Fläche von der Windenergie ausgeschlossen, weil dort in der Nähe der Anlage Nester diverser windkraftsensibler Vögel festgestellt wurden und die Nähe zu Windrädern ein "erhöhtes Tötungsrisiko" bedeutet hätte. Hartmann fragt: "Wenn die Gutachter ein 'erhöhtes Tötungsrisiko' konstatieren, macht es denn einen Unterschied, ob dieses Risiko besteht, weil windkraftsensible Arten in der Nähe der Anlagen brüten (wie in Tespe) oder weil sie dort ihre Futterplätze aufsuchen (wie in Neu Wulmstorf)? Weiter müsste das Gebiet gestrichen werden, weil dort auf der tatsächlich ausgeschlossenen Fläche bei Daensen im Umkreis von 1.000 Metern eine Uhunest vorhanden ist. Mit allen diesen Argumenten muss sich jetzt, folgt man Hartmann, das Amt für Regionale Raumentwicklung in Lüneburg beschäftigen, hier wird das RRP nochmals geprüft. Bei seiner Argumentation kann sich Wilhelm Hartmann jedenfalls (mal wieder) auf eine Experteneinschätzung stützen. So heißt es in einem Richtlinienpapier des Niedersächsischen Landkreistages zu Windkraftanlagen: "Windenergieanlagen und der Schutz bedeutender Vogellebensräume - nichts anderes ist wohl ein Futterhabitat - schließen sich auf derselben Fläche regelmäßig aus." Sieht es das Amt anders, schließt Wilhelm Hartmann eine Klage nicht aus.
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Mitja Schrader

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