Wahlleiterin hat sich entschuldigt
Auch Bürgermeister haben Recht auf freie Meinungsäußerung
bim. Hollenstedt. Für große Aufregung in Hollenstedt hat der WOCHENBLATT-Bericht über die Maßregelung von fünf Bürgermeistern durch die Wahlleitung der Samtgemeinde gesorgt. Die Bürgermeister hatten in einem Flyer mit einem Wahlaufruf von CDU, SPD und Grünen ihre Unterstützung für Samtgemeinde-Bürgermeisterkandidatin Kerstin Markus untermauert - und dabei als Bürgermeister gezeichnet. Die Wahlleiterin hatte darauf hingewiesen, dass die Zeichnung als Bürgermeister die Neutralitätspflicht des Ehrenbeamtenverhältnisses verletze. Jetzt erfuhr das WOCHENBLATT: Die Wahlleiterin hatte das Schreiben vom 1. September am 3. September zurückgezogen und sich für die "scharfe Formulierung" entschuldigt, aber weiter die zuvor genannten Paragrafen zitiert.
"Ausführungen der Wahlleiterin
sind unzutreffend"
Einer der genannten Bürgermeister ist Manfred Cohrs aus Wenzendorf, von Beruf Rechtsanwalt. Er stellt klar: "Bürgermeister wie andere Amtsträger auch sind 'in Ausübung ihres Amtes' zur Neutralität verpflichtet. Unzulässig würde z.B. ein derartiger Wahlaufruf im Rahmen einer vom Bürgermeister kraft seines Amtes geleiteten öffentlichen Ratssitzung. Daneben kann aber auch ein Bürgermeister selbstverständlich sein Recht auf freie Meinungsäußerung uneingeschränkt wahrnehmen." Dabei sei ihm nach dem Niedersächsischen Beamtengesetz auch außerhalb seines Dienstes ausdrücklich die Verwendung seiner Amtsbezeichnung erlaubt. "In diesem Punkt sind die Ausführungen der Wahlleiterin auch in dem zweiten Schreiben unzutreffend", erklärt Cohrs. Der Wahlaufruf zu Gunsten von Frau Markus sei ausdrücklich im Namen der Parteien CDU, SPD und Bündnis 90/Grüne erfolgt und von den Repräsentanten dieser Parteien (und vielen anderen) unterzeichnet, darunter eben auch von einigen Bürgermeistern. "Anstatt den untauglichen Versuch zu unternehmen, den Bürgermeistern wenige Tage vor der Wahl einen Maulkorb zu verpassen, sollten sich der Amtsinhaber und seine Unterstützer besser selbstkritisch fragen, weshalb eine so breite Mehrheit der amtierenden Samtgemeinderatsmitglieder und Bürgermeister einen Wahlaufruf zu Gunsten der Gegenkandidatin unterzeichnen", kommentiert Cohrs.
Flyer waren
längst verteilt
Fakt ist: Zum Zeitpunkt des ersten Briefes aus der Verwaltung waren die Flyer längst verteilt. Es hätte sicherlich weniger Aufregung gegeben, wenn man die Flyer einfach hingenommen, das Wahlergebnis abgewartet und dann gegebenenfalls angefochten hätte.
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