Hollenstedt
Bürgerinitiative gegen Widenergieanlagen in Ochtmannsbruch

Viele Windenergieanlagen werden repowert, also durch modernere Anlagen ersetzt. In Ochtmannsbruch sollen zwei 250 Meter hohe Windräder aufgestellt werden  | Foto: bim
  • Viele Windenergieanlagen werden repowert, also durch modernere Anlagen ersetzt. In Ochtmannsbruch sollen zwei 250 Meter hohe Windräder aufgestellt werden
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bim. Hollenstedt. Eine Bürgerinitiative "Windenergieanlagen Ochtmannsbruch" gibt es jetzt in dem Hollenstedter Ortsteil, weil sich die Einwohner und Einwohnerinnen dort nicht ausreichend in die Gesamtplanung von Windenergieanlagen durch Gemeinde und Landkreis einbezogen fühlen. Ihre Befürchtung: In Anbetracht der geplanten Nähe, der vorherrschenden Windrichtung, der Anzahl und der Höhe der Windenergieanlagen (WEA), die Ochtmannsbruch "umzingeln" würden, wäre die Ortschaft innerhalb der nächsten Jahre für viele Einwohner nicht mehr lebenswert bzw. die Lebensqualität stark reduziert.

An einem Informationsabend erläuterten kürzlich die Ratsmitglieder Jörg Meyer (CDU), Jan Breitweg (SPD) und Angelika M. Filip (parteilos) den Sachstand zu den Vorrangflächen für Windkraft, die auf der Webseite des Landkreises für jeden zugänglich sind.

Hintergrund: Durch das im #+April 2024 in Kraft getretene Niedersächsische Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) ist der Landkreis Harburg verpflichtet, bis Ende 2027 Windenergiegebiete im Umfang von 3.051 Hektar (2,44 Prozent der Kreisfläche) und bis zum Ende 2032 insgesamt 3.949 Hektar (3,16 Prozent der Kreisfläche) auszuweisen. So soll die Windenergienutzung auf die Flächen begrenzt werden, die dafür am besten geeignet sind.

In Ochtmannsbruch sind zwei Anlagen mit je einer Gesamthöhe von 250 Metern und rund 650 Metern Abstand zur Siedlungslage von Ochtmannsbruch geplant.

Zudem seien vier bis sieben weitere WEA von der Gemeinde Hollenstedt noch in der Planung.

Sorgen bereiten den Einwohnern in Ochtmannsbruch insbesondere die Anlagen, die unterhalb der 900-Meter-Grenze zur Wohnbebauung errichtet werden sollen, u.a. wegen der zu erwartenden Störung durch Lautstärke und Infraschall. Schon jetzt seien die nördlich A1 liegenden WEA, je nach Windrichtung, auch in dem Dorf deutlich zu hören.

Besonderer Anreiz für die Kommunen: WEA-Betreiber müssen nun 90 statt der zuvor 75 Prozent Gewerbesteuer an die Gemeinde, auf denen die WEA stehen, zahlen. Und um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen und die Akzeptanz der "Spargel" zu erhöhen, werden Gemeinden im Umkreis von 2,5 Kilometern am Erlös der Anlagen mit 0,2 Cent je eingespeister Kilowattstunde beteiligt. Höher seien auch die jährlichen Pachtgebühren an die Grundstückseigentümer, die ihre Grundstücke für WEA zur Verfügung stellen.

Die Gründungsmitglieder der Bürgerinitiative sind der Windenergie bzw. der Energiewende gegenüber nach wie vor aufgeschlossen - allerdings mache es keinen Sinn, jede Menge WEA durchzupeitschen, so Angelika Filip. "Allein schon deswegen, weil wir zurzeit für den Überschuss an Strom (in 2023 mussten wir für über 300 Stunden dem Ausland Geld dafür geben, dass uns dieser überflüssige Strom abgenommen wird), der im Landkreis produziert wird, mit unseren Steuergeldern hoch bezahlen. Wenn andererseits die Betreiber aufgefordert werden, ihre Anlagen anzuhalten, bekommen sie Geld für den nicht produzierten Strom. In 2022 waren es in Deutschland 2,69 Milliarden Euro. Sinnvoller könnte es stattdessen sein, vielversprechende Forschungen zu effektiven Speichermöglichkeiten abzuwarten", erklärt sie.

Zum Abschluss verlasen die Vertreter der Bürgerinitiative ein Schreiben, das dem Landkreis und der Samtgemeinde Hollenstedt zukommen wird und in dem diese aufgefordert werden, die Entscheidungen von Gemeinde und Samtgemeinde zu revidieren. Die Bürgerinitiative lädt hierzu Vertreter des Landkreises zu einem Dialog ein. "Sollte keinerlei Resonanz auf ihr Anliegen erfolgen, wäre die Initiative bereit, den Rechtsweg zu beschreiten", so Filip.

Abstände zu Wohnbebauung

Laut dem Landkreis gibt es ein gesetzliches Minimum für den Abstand von Windenergieanlagen zu Wohnbebauung. Dieses ist von Gerichten auf 2H (zweifache Anlagenhöhe) gesetzt worden. Darüber hinaus gibt es einen Planungsvorbehalt, um die ansonsten privilegierte Windenergienutzung zu steuern. Hier kann jeder Landkreis ein Planungskonzept auflegen und eigene Abstände festlegen. Das gültige RROP des Landkreises Harburg legt einen Siedlungsabstand von 1.000 m fest. Das Land hat in der Potenzialstudie geringere Abstände (800 m) angenommen. Beide Abstände gelten für den Mastfuß, sodass die Rotoren darüber hinaus ragen dürfen.

Bei Repoweringmaßnahmen, also dem Ersatzneubau von WEA, gilt das RROP nicht, sodass sich solche Anlagen am gesetzlichen Minimum orientieren müssen.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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