Hollenstedt
Bürgermeister klagt gegen Wahl-Wiederholung

Hollenstedts SAmtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers | Foto: bim
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Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers muss weiter um seinen Stuhl im Rathaus fürchten. Denn noch immer ist nicht geklärt, ob seine Wahl zum Samtgemeinde-Oberhaupt im vergangenen September wegen Wahlrechtsverstößen wiederholt werden muss. Aktuell liegt der Fall beim Verwaltungsgericht Lüneburg. Einen Verhandlungstermin gibt es noch nicht.

Rückblick: Im September 2021 hatte Amtsinhaber Heiner Albers die Wahl zum Hollenstedter Samtgemeinde-Bürgermeister mit nur 103 Stimmen Vorsprung vor Mitbewerberin Kerstin Markus aus der Hollenstedter Verwaltung knapp für sich entschieden. Wegen schwerwiegender Wahlrechtsverstöße hatte der Samtgemeinderat die Wahl mit 21 zu fünf Stimmen für ungültig erklärt. Denn Heiner Albers hatte vor der Wahl den Rathausbriefkasten samt Wahlbriefen geleert und am Wahltag die Wahllokale besucht, aus denen er ebenfalls Briefwahlunterlagen mit ins Rathaus nahm.

Ratsvorsitzender Manfred Cohrs (CDU) hatte den Ratsmitgliedern und den zwei Einwendern einen offiziellen Bescheid, in dem die Ratsentscheidung mitgeteilt wird, zugesendet. Gegen diesen Bescheid konnte bis Ende Januar Klage eingereicht werden. Das hat Heiner Albers vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg getan. Wäre keine Klage eingereicht worden, hätte die Wahl innerhalb von vier Monaten - also bis Ende Mai oder Anfang Juni - wiederholt werden müssen.

Ende März hatte Cohrs in einer Ratssitzung unter dem Punkt "Anfragen und Anregungen" bemängelt, dass Heiner Albers seine Klage mehr als drei Monate nach dem Beschluss noch nicht begründet habe, und appellierte an ihn, "den mit einer Mehrheit von über 80 Prozent der Stimmen des Samtgemeinderates gefassten Beschluss zu respektieren und unverzüglich eine Wiederholungswahl zu ermöglichen." 

In einer Ratssitzung Ende Juni hatte der Ratsvorsitzende berichtet, dass die Prozessparteien ihre Schriftsätze an das Verwaltungsgericht geschickt hätten und nun auf einen Verhandlungstermin gewartet werden müsse.

Derzeit sei nicht absehbar, wann die mündliche Verhandlung stattfinden werde, teilt das Verwaltungsgericht auf WOCHENBLATT-Anfrage mit. Die Klage sei im April 2022 begründet worden. Der Beklagte - der Samtgemeinderat - habe Ende Mai auf die Klagebegründung erwidert. Heiner Albers als Kläger habe nun noch einmal Gelegenheit, hierauf etwas zu entgegnen. Dann hänge es davon ab, ob der Rat erneut dazu Stellung beziehe und ob das Gericht weitere Nachfragen habe. Es sei eher nicht damit zu rechnen, dass in den nächsten Monaten über die Klage entschieden werde.

Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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