In Hollenstedt
Bürgermeisterwahl wird angefochten
bim. Hollenstedt. Die Wahl um das Samtgemeinde-Bürgermeisteramt in Hollenstedt zwischen Amtsinhaber Heiner Albers und der Verwaltungsfachangestellten Kerstin Markus am 12. September war denkbar knapp ausgefallen. 50,8 Prozent der Stimmen vereinte der von der Wählergemeinschaft unterstützte Heiner Albers für sich. Kerstin Markus, die den Rückhalt von CDU, SPD und Grünen hatte, brachte es auf beachtliche 49,2 Prozent. Letztlich entschied Heiner Albers die Wahl mit nur 103 Stimmen Unterschied für sich. Jetzt wird die Wahl angefochten. Der Samtgemeindewahlleitung liegt ein Wahleinspruch vor.
Missstimmung bereits
im Wahlkampf
Wie berichtet, wurden fünf Gemeinde-Bürgermeister im Vorfeld der Wahl seitens der Wahlleitung der Samtgemeinde auf die Möglichkeit einer Wahlanfechtung hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt ging es um Bürgermeister, die Kerstin Markus' Kandidatur in einem Flyer unterstützt und in ihrer Funktion als Gemeindeoberhaupt gezeichnet hatten. Außerdem sollen einige Wahlkämpfer Fake-Profile in den sozialen Netzwerken angelegt haben, um Heiner Albers anzugreifen und ihm zu schaden.
Auch die Wahl-Anfechtung richtet sich gegen Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers. Der soll u.a. am Wahlabend alle acht Wahlloklale aufgesucht haben, um sich mit Blumen und Schokolade für das Engagement der Wahlhelfer zu bedanken. Bei der Gelegenheit soll er Briefwahlumschläge mitgenommen haben. Auch soll er an den Wochenenden den Briefkasten des Samtgemeinde-Rathauses geleert haben, was wohl für Misstrauen gesorgt hat.
Bei jeder Wahl
Wahllokale besucht
"Ich halte das Ganze für eine Schikane und frage mich, welche Motivation dahintersteckt", sagt Heiner Albers zu dem Wahleinspruch. Er kenne weder den Inhalt noch wisse er, von wem dieser erhoben wurde.
Vom WOCHENBLATT mit den in Hollenstedt kursierenden Vorwürfen konfrontiert, erklärt er: "Seit meinem Amtsantritt im Jahr 2014 bin ich bei jeder Wahl die Wahllokale abgefahren, um den Ehrenamtlichen zu danken und denen, die bei zehn, 15 oder 20 Wahlen zur Verfügung standen, Blumen zu schenken", erläutert Albers. In Vorbereitung der Samtgemeinde-Bürgermeister-Wahlen habe er beim Städte- und Gemeindebund eine Schulung zum Thema "Neutralitätspflicht der Bürgermeister im Wahlkampf" wahrgenommen und dabei auch geklärt, ob er in seiner Doppelfunktion als Repräsentant der Samtgemeinde und Kandidat die Wahllokale besuchen dürfe. Ergebnis: "Ja, das darf ich", sagt Albers. Dass er aus den Wahllokalen auch insgesamt 22 Briefwahlumschläge mitgenommen habe, sei "aus pragmatischen Gründen und als Service, damit die Bürger nicht nach Hollenstedt fahren müssen", geschehen. Die Briefwahlumschläge hat er im Rathaus dem Wahlsachbearbeiter Alexander Schultz übergeben.
Wahlleitung befindet sich
im Prüfungsverfahren
Wer aktuell ein Veto gegen die Wahl eingelegt hat, bleibt unklar. CDU, SPD und Grüne weisen das von sich. Auch im Rathaus hält man sich bedeckt. "Die Wahlleitung befindet sich derzeit im internen Prüfungs- und Abstimmungsverfahren. Ich bitte Sie daher, sich hinsichtlich einer weiteren Stellungnahme noch etwas zu gedulden", teilt Alexander Schultz auf WOCHENBLATT-Anfrage mit.
Jeder kann eine Wahl anfechten
Wenige Tage nach der Wahl stellt der Wahlausschuss das amtliche Wahlergebnis fest. Dagegen kann jeder Wahlberechtigte der entsprechenden Kommune, Parteien, Wählergemeinschaften oder die Landeswahlleitung binnen 14 Tagen Einspruch erheben, z.B. wegen unzulässiger Beeinflussung. Die Wahlleitung der Samtgemeinde muss den Vorgang dann dem Rat vorlegen, der entscheidet, wie damit umgegangen wird, ob die Wahl als zulässig erachtet wird oder nicht. Wer mit dieser Entscheidung wiederum nicht einverstanden ist, kann beim Verwaltungsgericht Klage erheben.
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