"Dann wird es richtig teuer"

Heiner Albers warnt vor hohen Kosten | Foto: mi
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AfD-Prozess: Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers warnt vor Kosten-Risiko

mi. Hollenstedt. In der ersten Instanz hat die AfD mit ihrer Klage gegen die Zusammensetzung des Samtgemeinde-Ausschusses der Samtgemeinde Hollenstedt verloren. Wenn die Partei jetzt in die nächste Instanz geht, könnte es für die Samtgemeinde richtig teuer werden.
Wie berichtet, konnte sich die AfD mit ihrer Klage nicht durchsetzen. Die Partei hatte gegen den Hollenstedter Samtgemeinderat geklagt. Der Grund war, dass die AfD bei der Verteilung der stimmberechtigten Sitze für den Samtgemeinde-Ausschuss leer ausgegangen war, weil die zwei stärksten Fraktionen CDU und SPD eine Gruppe bildeten und damit im Samtgemeinderat die absolute Mehrheit der Sitze auf sich vereinen. Kommt es zu einer solchen Konstellation, sieht das Gesetz vor, dass die Mehrheitsgruppe - in diesem Fall CDU/SPD - auch einen zusätzlichen Sitz im Samtgemeinde-Ausschuss erhält. So sollen dort die Machtverhältnisse im Rat klar abgebildet werden. Das Problem: Dieser zusätzliche Sitz war eigentlich für die AfD bestimmt. Um dennoch: Um im Samtgemeinde-Ausschuss stimmberechtigt zu sein, hatte die AfD beantragt, die Sitze im Samtgemeinde-Ausschuss aufzustocken. Das scheiterte aber an den Gegenstimmen aller anderen im Samtgemeinderat vertretenen Fraktionen. Die AfD witterte daraufhin ein Komplott und klagte. Jetzt gaben die Richter des Verwaltungsgerichts allerdings der Samtgemeinde, die den Samtgemeinderat als Bevollmächtigte vor Gericht vertritt, recht.
Bürgermeister Heiner Albers erklärt dazu: "Bisher hat die Klage der AfD 4.300 Euro gekostet. Ich warne eindringlich davor, in die nächste Instanz zu gehen und der Samtgemeinde noch weitere Kosten in diesem wohl aussichtslosen Unterfangen aufzubürden." Hintergrund: Die Klage der AfD ist eine sogenannte Organklage bzw. ein Kommunalverfassungsstreit. Das bedeutet: Hier verklagt ein Organ der Gemeinde ein anderes. In diesem Fall klagt die Partei AfD als Mitglied des Samtgemeinderats gegen den Samtgemeinderat. Das Besondere an diesem Verfahren ist, dass hier nicht die AfD, sondern die Gemeinde - sprich der Steuerzahler - die Kosten des Verfahrens tragen muss. Für die AfD gibt es also, außer "moralischen Bedenken", Steuergelder in einem sinnlosen Verfahren zu verschleudern, kein allzu großes Risiko beim Gang in die nächste Instanz. Für die Samtgemeinde könnte die Klagewut der AfD allerdings teuer werden. Denn anders als in der vorangegangenen Instanz muss sie sich in einem weiteren Verfahren von einem Anwalt vertreten lassen, was mit weitaus höheren Kosten verbunden sein dürfte.

Redakteur:

Mitja Schrader

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