Die Biotonne kommt - Gebühren sollen dennoch sinken
mi. Landkreis. Der Landkreis Harburg wird zum April 2019 die Biotonne einführen. Das ist bereits beschlossen. Jetzt hat der Kreistag über die Gebühren für die „braune Tonne“ entschieden. Die gute Nachricht: Nach heutiger Prognose sinken die Gesamtmüllgebühren - trotz Biotonne - um rund zwölf Prozent.
Um die Biotonne attraktiv zu machen, soll sie nur zu einem Drittel über eine Extragebühr finanziert werden. Der Rest der Kosten wird über die allgemeinen Müllgebühren quersubventioniert. Für die Entsorgung von Grünschnitt soll es noch bis mindestens 2020 die Straßensammlung des Landkreises geben. Außerdem bleibt die Abgabe von Kleinstmengen an Gartenabfällen an den Sammelstationen des Kreises kostenlos.
Der in der Biotonne gesammelte Müll soll nach Aussage des Landkreises zur Methangasproduktion dienen. Das anfallende Gärsubstrat will man zur Bodenverbesserung in der Landwirtschaft einsetzen.
Folgt man den Berechnungen des Kreises, so sinken die Müllgebühren durch die Einführung der Biotonne. Der Grund: Man geht davon aus, dass Bürger, die eine Biotonne nutzen, ihre Restmülltonne von 80 auf 60 Liter verkleinern können. Dadurch sparen sie bei der Verwendung einer 60-Liter-Biotonne rund zwölf Prozent der Gebühren. In Zahlen bedeutet das: Eine Musterfamilie zahlt im Jahr eine Grundgebühr von 40 Euro. Die Restmülltonne (60 Liter) kostet 79,67 Euro, hinzu kommt die 60-Liter-Biotonne mit 16,62 Euro. Unter dem Strich kommen so im Jahr 136,62 Euro zusammen. Zum Vergleich: Ohne Biotonne und mit einer 80-Liter-Restmülltonne sind es 154,34 Euro.
Einen Zwang zur Biotonne soll es laut Landkreis nicht geben. Allerdings dürfen mit der Einführung der Tonne keine organischen Abfälle mehr im Restmüll entsorgt werden. Im Klartext: Nur wer alles, was an organischem Abfall im Haushalt anfällt, auf dem eigenen Grundstück kompostiert, darf auf die Biotonne verzichten.
Doch geht diese Rechnung auf? Essensreste zum Beispiel gehören nicht auf den Komposthaufen, weil sie Ratten und andere Schädlinge anziehen. Wenn sie nicht mehr im Restmüll entsorgt werden dürfen, heißt das im Umkehrschluss, dass auch viele Eigenkompostierer zur Anschaffung der „braunen Tonne“ gezwungen sein werden.
Dazu sagte Kreissprecher Johannes Freudewald: „Eine Befreiung vom Biotonnen-Zwang kann derjenige beantragen, der sämtliche Bioabfälle (Grün- und Gartenabfälle, Speisereste tierischen und pflanzlichen Ursprungs, Knochen usw.) selbst ordnungsgemäß auf dem eigenen Grundstück kompostiert und verwertet. Wir gehen davon aus, dass die Antragsteller dies genau so vorsehen und die gute fachliche Praxis bei der Eigenkompostierung beherrschen.“
Kommentar
Ein typisch grünes Projekt
Aus Umweltschutzaspekten ist die Biotonne sicher nicht schlecht. Schlecht und auch typisch grün ist aber die Verteilung der Kosten: Wer im großen Garten kompostiert, muss die Tonne nur zu zwei Dritteln mitfinanzieren. Alle anderen zahlen sie voll. Sicher, es geht nur um eine Differenz von rund 17 Euro im Jahr. Aber, es geht auch ums Prinzip: Warum müssen diejenigen, die ohnehin schon weniger haben, mehr zu einem Projekt beitragen, das maßgeblich von denjenigen gewollt ist, die ein grünes Gewissen genau so selbstverständlich ihr eigen nennen, wie einen großzügigen Garten? Fakt ist auch: Nicht durch die Biotonne sinken die Müllgebühren, sondern es wird günstiger, weil der Landkreis ab 2019 rund 50 Prozent weniger für die Entsorgung seines Mülls an die Stadtreinigung Hamburg zahlt. Bitter wird es wohl für Familien, die ihre Restmülltonne nicht verkleinern können, weil sie zum Beispiel Windeln ihrer Sprösslinge entsorgen müssen. Sie zahlen dann für die 80 Liter plus Biotonne.
Mitja Schrader
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Redakteur:Mitja Schrader |
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