In Hollenstedt
Kerstin Markus hat die Wahl nicht angefochten
bim. Hollenstedt. Gegen die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl in Hollenstedt, die Amtsinhaber Heiner Albers am 12. September mit 103 Stimmen Mehrheit für sich entschieden hatte, wurde kürzlich Einspruch eingelegt (das WOCHENBLATT berichtete). Wer das Veto eingelegt hat, bleibt unklar. CDU, SPD und Grüne weisen das von sich. Eine Anfrage, u.a. nach der Begründung für den Wahleinspruch, ließ die Wahlleitung unbeantwortet.
Für Kerstin Markus stand eine Wahlanfechtung außer Frage: "Der Wählerinnen- und Wählerwille hat entschieden", erklärte sie. Nachdem sie in den sozialen Medien als schlechte Verliererin dargestellt werde, macht sie erneut deutlich: "Ich bin Demokratin und akzeptiere das Wahlergebnis."
• Um den Wahleinspruch wird es voraussichtlich in der konstituierenden Samtgemeinderatssitzung am 15. November gehen.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.