In Hollenstedt
Muss die Bürgermeisterwahl wiederholt werden?
bim. Hollenstedt. Das dürfte spannend werden: In der konstituierenden Sitzung des Samtgemeinderates in Hollenstedt am kommenden Montag, 15. November, geht es um den Wahleinspruch gegen die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl im September. Wie berichtet, hatte sich Amtsinhaber Heiner Albers mit nur 103 Stimmen Mehrheit gegen Mitbewerberin Kerstin Markus durchgesetzt. Während Albers von der Wählergemeinschaft unterstützt wurde, hatten sich CDU, SPD und Grüne für Markus positioniert. Letztgenannte haben die eindeutige Stimmenmehrheit. Es könnte also dazu kommen, dass die Wahl wiederholt werden muss.
Während aktuell in den Gemeinden die Bürgermeister von den Gemeinderäten gewählt werden, werden Samtgemeinde-Bürgermeister direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. In Hollenstedt wurde Ende September gegen diese Wahl Einspruch eingelegt - von Rolf-Eckart Weber aus Hollenstedt und Aribert Otten aus Moisburg.
Mangelnde Objektivität
der Wahlleitung
• Rolf Eckart Weber bezieht sich auf die Berichterstattung im WOCHENBLATT (Ausgaben KW 36 und 36a) und begründet seinen Einspruch damit, dass die Wahl "aufgrund mangelnder Objektivität der Wahlleitung nicht nach den gesetzlichen Vorgaben vorbereitet wurde." Und dass die u.a. "ungeeigneten, unangemessenen und willkürlich erscheinenden" Eingriffe der Wahlleitung die "Wahl in unzulässiger Weise in ihrem Ergebnis beeinflusst" habe.
Hintergrund: Fünf Gemeinde-Bürgermeister waren am 1. September und damit nur elf Tage vor der Wahl seitens der Wahlleitung der Samtgemeinde auf die Möglichkeit einer Wahlanfechtung hingewiesen worden. Die fünf Bürgermeister hatten Kerstin Markus' Kandidatur in einem Flyer unterstützt und in ihrer Funktion als Gemeindeoberhaupt gezeichnet.
Wahlrechtsverstöße
des Kandidaten
• Aribert Otten begründet seinen Einspruch damit, dass "es zu mehreren Wahlrechtsverstößen gekommen" sei, deretwegen das Wahlergebnis rechtswidrig beeinflusst worden sein könnte. Er bezieht sich u.a. darauf, dass Kandidat Heiner Albers "unbeobachtet Zugang und Zugriff auf Wahlunterlagen gehabt" habe, weil er an den Wochenenden vor der Wahl den Briefkasten am Rathaus "mit zahlreichen Wahlbriefen" geleert habe. Auch habe Albers im Rathaus Zugang zu Briefwahlumschlägen gehabt, die zum Teil "auf den Schreibtischen von Mitarbeitern gelegen" hätten.
Der Samtgemeinderat muss am Montag entscheiden:
- ob die Einsprüche als zulässig, aber unbegründet zurückgewiesen werden;
- ob sie zulässig und begründet sind, aber zurückgewiesen werden, weil der Rechtsverstoß/die Rechtsverstöße das Wahlergebnis nicht oder nur unwesentlich beeinflusst hat/haben;
- ob die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl vom 12. September für ungültig erklärt wird.
• Die Samtgemeinderatssitzung im Gasthaus Heins in Holvede, Hauptstraße 31, beginnt um 19.30 Uhr.
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