Samtgemeinderat befürwortet Grundstück auf Gärtnereifläche
Neuer Standort für den Bau des Rathauses Hollenstedt beschlossen
bim. Hollenstedt. Die Samtgemeinde Hollenstedt nimmt das Angebot der Gemeinde Hollenstedt an, für den Bau eines Samtgemeinde-Rathauses ein Grundstück auf der ehemaligen Gärtnereifläche an der Moisburger Straße zu erwerben. Das hat der Samtgemeinderat kürzlich bei einer Gegenstimme beschlossen.
Wie mehrfach berichtet, bemühen sich seit Jahren die jeweils amtierenden Samtgemeinde-Bürgermeister darum, ein neues Rathaus zu bauen, weil in dem bestehenden - dem ehemaligen Volksbankgebäude an der Hauptstraße - die Arbeitsbedingungen und der Brandschutz nicht mehr heutigen Maßstäben entsprechen, teilweise sogar gefährlich sind. Bisher scheiterte das an den politischen Mehrheiten wegen der zu erwartenden Kosten.
Auch waren mehrere Standorte im Gespräch wie der Parkplatz gegenüber der Estetalschule in der Jahnstraße oder die sogenannte Apfelwiese vor der Volksbank in der Ortsmitte. Das Problem: Die Parkplätze in der Jahnstraße werden dringend benötigt, die Wiese im Ortskern, die der Volksbank gehört, sollte nach dem Willen der Grünen und Gemeinde-Bürgermeister Jürgen Böhme (CDU) möglichst nicht bebaut werden. Auch eine Fläche am Bahnhof wäre infrage gekommen. Allerdings muss dort noch die Beseitigung von Altlasten geklärt werden, was noch einige Zeit dauern werde, berichtete Jürgen Böhme.
Mit dem Beschluss für einen Standort auf der Gärtnereifläche ist nun ein erster Schritt auf dem Weg zur Realisierung eines neuen Samtgemeinde-Rathauses getan. Der Beschluss sei ein Signal, das Weitere anzugehen mit Erwerb, Finanzierung und Bau, sagte Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers.
Manfred Cohrs (CDU) wollte wissen: "Warum haben wir noch kein Verhandlungsergebnis, über das wir reden können, um in die konkrete Umsetzung zu gehen?", meinte er zum Kaufpreis. Ingo Schwarz (SPD) vermisste "ein Grundgerüst, wie ein Rathaus da aussehen könnte". Dem entgegnete Heiner Albers: "Dieses Thema füllt Aktenordner mit dem Ergebnis, dass wir nichts in Händen haben. Ich gehe erst los nach dem Grundsatzbeschluss im Rat." Man sei sich einig gewesen, mögliche Planungskosten über den Nachtragshaushalt bereitzustellen.
Mit dem Standort indes kann die Ratsmehrheit gut leben. Die Gemeinde muss nun den Bebauungsplan entsprechend ändern und die Samtgemeinde parallel den Flächennutzungsplan.
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