Hollenstedt
Oberverwaltungsgericht sieht keine Wahlbeeinflussung - Jetzt kommt Albers' Retour

Heiner Albers bei der Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht  | Foto: bim
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Heiner Albers bleibt Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat die Berufung des Samtgemeinderates gegen das Urteil vom Verwaltungsgericht Lüneburg, mit dem die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl im September 2021 für gültig anerkannt wurde, abgelehnt. Damit endet für das Samtgemeindeoberhaupt nun im Prinzip eine 19-monatige Zitterpartie. Daher kommt nun seine Retour.

Rückblick:
Der Rat der Samtgemeinde Hollenstedt hatte die Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl vom 12. September 2021 auf Grund des Wahleinspruchs eines Bürgers für ungültig erklärt. Hintergrund war, dass Heiner Albers, der sich damals zur Wiederwahl stellte, Zugriff auf Briefwahlunterlagen gehabt habe und zudem durch öffentlichkeitswirksame Besuche der Wahllokale am Wahltag das Ergebnis der Wahl beeinflusst haben könnte. Gegen diese Entscheidung hatte Albers, der die Wahl mit einem Vorsprung von 103 Stimmen knapp gewonnen hatte, Klage erhoben.

Wahleinspruch unbegründet

Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts sei der Wahleinspruch aber unbegründet, weil keine Wahlverstöße festzustellen seien. Weder die Zugriffsmöglichkeiten des Samtgemeinde-Bürgermeisters auf die Wahlbriefe noch dessen Besuche in den Wahllokalen am Wahltag stellten Verstöße gegen das Niedersächsische Kommunalwahlgesetz oder die Niedersächsische Kommunalwahlordnung dar. Auch gebe es keine Hinweise, dass sein Verhalten das Wahlergebnis in unzulässiger Weise beeinflusst habe.

Den gegen dieses Urteil des Verwaltungsgerichts gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Senat mit seiner Entscheidung vom 21. Juli 2023 abgelehnt. Trotz des knappen Wahlergebnisses und möglicher Versäumnisse in der Wahl-Organisation bezüglich der Abschottung der Wahlunterlagen gegenüber einem Kandidaten fehle esauch nach der Auffassung des Senats jedenfalls an konkreten Anhaltspunkten dafür, dass die beanstandeten Abläufe und das Verhalten von Albers am Wahltag das Wahlergebnis wesentlich beeinflusst haben könnten.

Albers fordert Rücktritt von Ratsvorsitzendem und Fraktionsvorsitzenden

Nach dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg zur Samtgemeinde-Bürgermeisterwahl 2021 fordert nun Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers den Rücktritt des Ratsvorsitzenden des Samtgemeinderates Hollenstedt, Rechtsanwalt und Notar Manfred Cohrs (CDU). Ebenso sollten die Fraktionsvorsitzenden von CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ihre Ämter zur Verfügung stellen. Das sei "eine Frage der Ehre und des Anstandes“, so Albers.

Rückblick: Große Teile des Samtgemeinderates Hollenstedt hatten die Bürgermeisterwahl vom 12. September 2021 im Dezember 2021 für ungültig erklärt (das WOCHENBLATT berichtete). "Es waren die Parteien im Samtgemeinderat, die eine andere Kandidatin unterstützt haben und das Wählervotum nicht akzeptieren wollten. Die Protagonisten sahen Wahlrechtsverstöße. Ihre Kommentare klangen nach 'schlechten Verlierern'", kommentiert Albers.

Ein vom Samtgemeinderat in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtsanwalts Eckhard David aus Hannover wurde nicht betrachtet. Dieser vertrat dann auch den Samtgemeinderat vor dem Verwaltungsgericht, vor dem der Samtgemeinde-Bürgermeister gegen die Ungültigkeitserklärung der Wahl klagte.

Am 19. Oktober 2022 stellte das Verwaltungsgericht in seinem Urteil fest, dass es keine Wahlrechtsverstöße gegeben habe.

Fehler wurden nicht korigiert,
das Verfahren forciert

Dennoch stellte der Samtgemeinderat Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht (OVG). "Was nun folgte, war an Inkompetenz nicht zu überbieten. So gab es verschiedene Schriftstücke seitens des Rechtsanwalts David an das OVG, wo u.a. aus dem Samtgemeinde-Bürgermeister Albers der Bürgermeister Weber wurde. Dieser klagte auch nicht gegen den Rat der Samtgemeinde, sondern gegen die ganze Samtgemeinde", berichtet Heiner Albers. "Eine Farce, für die auch der Ratsvorsitzende Verantwortung trägt. Dieser ist als Rechtsanwalt und Notar sozusagen 'vom Fach' und hat die vielen Fehler nicht korrigiert, sondern das Verfahren forciert."

Protagonisten hätten viele
Fehlentscheidungen getroffen

Heiner Albers: “Ich bedauere die ganze Geschichte und den unnötigen Druck auf mich persönlich. Es war eine wirklich schwere Zeit. Vorwürfen ausgesetzt zu sein, obwohl man weiß, dass an den Vorwürfen nichts dran ist, wünsche ich niemandem. Auch Mitarbeiter in der Samtgemeindeverwaltung, die die Kommunal- und Bürgermeisterwahl vorbereitet und durchgeführt haben, waren Vorwürfen ausgesetzt. Diese Mitarbeiter haben mir die ganze Zeit sehr leid getan, denn ich habe gewusst, wie gut sie gearbeitet haben. Mit insgesamt über 500 Überstunden haben sie ihr Bestes für die Wahl 2021 gegeben und wurden dann so abgestraft. Die Protagonisten haben so viele Fehlentscheidungen getroffen, dass nur noch ihr Rückzug bleibt“, so Heiner Albers. "Tausende von Euro werden nun an Rechtsanwalts- und Gerichtskosten bezahlt werden müssen. Steuergeld, das in Zeiten knapper Kassen besser bei den Feuerwehren oder dem Freibad eingesetzt worden wäre. Wir brauchen hier eine klare Haltung“, fordert Albers. Er verlangt ich Konsequenzen von den Beteiligten und ihren Rücktritt.

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Redakteur:

Bianca Marquardt aus Tostedt

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