Ohne Transparenz - Was steckt alles in den Krippengebühren
Die Elternbeiträge für Krippen unterscheiden sich stark, wie sie berechnet werden noch mehr
mi. Landkreis. In den Landkreisen Harburg und Stade gibt es weit über 30 verschiedene Satzungen für die Erhebung von Krippengebühren. Die monatlichen Kosten, die Eltern in Rechnung gestellt werden, differieren dabei oft um Hunderte von Euro. Sie reichen von nur rund 172 Euro im Monat (Stade) bis zu rund 500 Euro monatlich (Buchholz).
Wie kommen diese Unterschiede zustande? Das WOCHENBLATT hat exemplarisch bei verschiedenen Kommunen nachgefragt. Was kostet eigentlich ein Krippenplatz und wie berechnet sich die Gebühr, die Eltern dafür in Rechnung gestellt wird.
Das Ergebnis ist verblüffend: Offenbar handelt es sich bei den tatsächlichen Kosten zumindest in einigen Kämmereien um ein gut gehütetes Staatsgeheimnis. In der Samtgemeinde Tostedt zum Beispiel sah sich Bürgermeister Dr. Peter Dörsam außerstande, die tatsächlichen Kosten für einen Krippenplatz kurzfristig zu nennen. Offenbar existierte dort bisher dazu keine Berechnung. Andere Verantwortliche standen zwar Rede und Antwort, aber nur unter der Bedingung, dass ihre Gemeinde oder Stadt namentlich nicht genannt wird. Einige zeigten mehr Transparenz: In Buchholz kostet ein Krippenplatz demnach jährlich rund 15.400 Euro. In der Samtgemeinde Hollenstedt sind es 15.100 Euro, in Buxtehude 16.850 Euro (allerdings abzüglich der Elternbeiträge).
An den Kosten für einen Krippenplatz werden die Eltern über einen Beitrag beteiligt.
Wie hoch dieser Beitrag ist, das hängt offenbar nicht nur von den tatsächlichen Aufwendungen für einen Platz ab. Dirk Hirsch, Verwaltungs-Vize in der Stadt Buchholz, warnte deswegen davor, die Gebühren der einzelnen Kommunen zu vergleichen. Eine Kalkulation hänge von den verschiedensten Kostenfaktoren ab: Hat eine Kommune viele eigene Gebäude oder mietet sie welche an, wie hoch sind die Mieten, werden viele Ganztagsplätze angeboten, nach welchem Tarif wird das Personal bezahlt? Alles Faktoren, die sich auf die Gebühren auswirken. In einem anderen Rathaus bringt man es im Schutze der Anonymität so auf den Punkt: "Die Entscheidung über die Höhe der Gebühren ist eine rein politische!"
Keine der Verwaltungen, mit denen das WOCHENBLATT sprach, legte eine vollständige Kosten-Kalkulation offen. Fakt ist aber, dass eine oft von Eltern aufgemachte Rechnung: Personalkosten+Gebäudekosten gleich Gebühr viel zu kurz greift. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass alle Kommunen diese Kosten anteilig in Rechnung stellen. Doch dafür gibt es einen riesigen Spielraum, der von den Verwaltungen offenbar äußerst unterschiedlich ausgenutzt wird. Knackpunkt sind die sogenannten Overhead-Kosten, das sind Kosten, die nicht direkt der Betreuung in der Krippe zuzurechnen sind, die aber nur entstehen, weil es diese Betreuung gibt. Zum Beispiel der Personalaufwand, der nötig ist, um die Elternbeiträge zu verwalten, oder der Aufwand, der im Familienbüro bei der Anmeldung für einen Krippenplatz entsteht. Oder die Zinsen, die für einen Kredit anfallen, der nur aufgenommen wurde, um eine Kinderkrippe zu bauen. Alle diese Kosten lassen sich legal auf die Eltern umlegen. Wie und ob das allerdings geschieht, das ist Gebühren- und Haushaltsrecht und oft nur für Eingeweihte zu verstehen.
Fazit: Für den Bürger ist es schlicht unmöglich zu wissen, welche Kosten er mit seinen Elternbeitrag anteilig mitfinanziert. Dieser Wildwuchs in den Kommunen muss beendet werden. Es ist dem Bürger schlichtweg nicht vermittelbar, warum in einer Kommune Hunderte von Euro mehr Gebühren für eine Krippenbetreuung anfallen als in der ein paar Kilometer entfernten Nachbargemeinde.
Moment Mal
Vielleicht trüge es zum Verständnis bei, wenn die Kalkulationen im Detail offen gelegt werden müssen und das in einer Sprache und Form, die nicht nur Fachleute in den Finanzabteilungen verstehen. Ich bin mir sicher, mancher Bürger würde staunen, was und wen er mit seinen Gebühren alles mitfinanziert.
Mitja Schrader Kommunaler Wildwuchs
Redakteur:Mitja Schrader |
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