Samtgemeinde Hollenstedt will Kita-Dauernutzer stärker zur Kasse bitten
Sozialausschuss der Samtgemeinde berät über Änderung der Stundensätze für Betreuungszeiten über acht Stunden
mi. Hollenstedt. Ab dem kommenden Kindergartenjahr zahlen Eltern, die ihre Kinder in einer Elementargruppe einer Kindertagesstätte untergebracht haben, keine Gebühren für eine Betreuung von acht Stunden pro Tag. Doch wie sieht es mit Eltern aus, die über diese acht Stunden hinaus ihre Kinder betreuen lassen, sollen sie bald mehr für diese Betreuungsstunden zahlen? Mit dieser Frage setzte sich jetzt der Sozialausschuss der Samtgemeinde Hollenstedt auseinander.
Der Vorstoß kam aus der Verwaltung. Kerstin Markus, Leiterin Ordnung und Soziales, stellte die Hintergründe vor. Bekanntermaßen zahle die Samtgemeinde beim Wegfall der Elterngebühren kräftig drauf, weil die Kompensationen seitens des Landes nicht auskömmlich seien. Deswegen, so der Vorschlag aus der Verwaltung, sollten zumindest Eltern, die ihre Kinder mehr als die acht gebührenfreien Stunden in der Kita betreuen lassen, kostendeckende Gebühren zahlen. Markus stellte deshalb eine Anpassung der Gebührensatzung in den Raum. In verschiedenen Rechenbeispielen stellte die Verwaltungskraft die Auswirkungen auf die Einnahmen der Gemeinde und den elterlichen Geldbeuteln dar. Will man bei den Betreuungszeiten, die über acht Stunden hinausreichen, einen Kostendeckungsgrad von 100 Prozent erreichen, bedeutet das zum Beispiel für einen Geringverdiener (bis 19.000 Euro brutto), dass er für die zwei Stunden zusätzliche Betreuung dann nicht mehr den bisherigen Satz von 7,80 pro Stunde zahlt, sondern 18,57 Euro. Im Monat wären also nach alter Regel 39 Euro, nach neuer rund 95 Euro fällig. Eltern, die über 68.000 Euro brutto verdienen, müssten dann künftig monatlich 263 Euro für die zwei Stunden mehr Betreuung zahlen. Gilt die alte Regel weiter, wären es nur gut 110 Euro.
In der Politik traf der Vorschlag auf offene Ohren. Schließlich würden die Eltern ja dadurch, dass acht Stunden gebührenfrei sind, deutlich entlastet. Ingo Schwarz (SPD) mahnte allerdings an, es sei eine Sache der Ausgewogenheit, wie hoch man die Gebühren ansetze. Für Dörte Mißfeld (CDU) war stattdessen klar: "Zeit mit Kindern ist etwas Kostbares, Eltern, die sich bewusst dagegen entscheiden, soll das auch etwas kosten."
Zum Schluss gab der Ausschuss keine Empfehlung ab, stellte aber deutlich klar, dass mit dem Eintreten der Gebührenfreiheit eine Änderung der Kosten für die Betreuung über die acht freien Stunden hinaus sehr wahrscheinlich sei.
Kommentar
Vor allem Alleinerziehende zahlen die Zeche
Sicher, die Kommunen sind bei der Gebührenfreiheit - wie so oft, wenn es um neue Gesetze aus Hannover geht - die Dummen. Doch wenn die Verwaltung jetzt deswegen die Gebühren für die Betreuung über acht Stunden hinaus kräftig erhöhen will, trifft sie damit nicht in erster Linie die gutbetuchten Karriere-Eltern, die ihren Sprössling dauerhaft im Kindergarten parken wollen. Nein! Leidtragende sind vor allem alleinerziehende Geringverdiener, deren Arbeitsstelle weit entfernt liegt und die deswegen auf diese Betreuungszeit angewiesen sind. Sicher, auch für diese Eltern wird es deutlich günstiger, acht Stunden sind ja frei. Dennoch: Denkt man den Vorschlag aus der Samtgemeindeverwaltung zuende, dann sollen für die Refinanzierung der Gebührenfreiheit - außer den angeblichen Karriereeltern gerade diejenigen die Zeche zahlen, die es sich am wenigsten leisten können.
Mitja Schrader
Redakteur:Mitja Schrader |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.