Spielhallen-Schließungen: Noch ist über viele Klagen nicht abschließend entschieden
(mi). Um das Glücksspiel in Automatenspielhallen einzudämmen, greifen immer mehr Bundesländer auf die Verschärfung der sogenannten Abstandsregelung zurück. So geschehen jüngst in Hamburg, wo Spielbanken einen Mindestabstand von 500 Metern zueinander haben müssen. Die Hansestadt zieht damit nach, was in Niedersachsen seit Juli 2017 gilt. Hier sind es allerdings nur 100 Meter Abstand. Dennoch waren auch in den Kreisen Harburg und Stade diverse Spielhallen von den neuen Regelungen betroffen. Viele Betreiber haben allerdings gegen die erlassenen Schließungsverfügungen geklagt.
In Buxtehude sind es vier, in Buchholz fünf, in Winsen und Stade sogar jeweils acht Spielhallen, die schließen müssen oder bereits geschlossen sind. In vielen Fällen haben die Betreiber gegen die Schließungen geklagt (das WOCHENBLATT berichtete). Das juristische Tauziehen zwischen den Ordnungsämtern und der Automatenspielbranche ist dabei noch lange nicht entschieden. Auch in anderen Kommunen in der Region laufen noch Klageverfahren.
Als Indiz dafür, dass die Kommunen mit den Schließungen durchkommen, kann dabei gelten, dass die Gerichte bisher in jedem Fall die sofortige Schließung der Spielhallen für rechtmäßig erklärt und die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz der Betreiber abgelehnt hatten.
Sowohl Doreen Eichhorn (Rechtsamt Buxtehude) als auch Tjorven Plate (Pressestelle Stadt Stade) betonten allerdings, dass die Hauptsacheverfahren noch liefen.
Weiter ist die juristische Auseinandersetzung in Winsen vorangeschritten. Hier mussten acht Spielhallen schließen. Dazu erklärte Pressesprecher Theodor Peters: „Bisher hat die Stadt alle Verfahren gewonnen.“ Auch in der Hauptsache liegen demnach bereits erstinstanzliche Urteile zugunsten der Stadt vor. Es seien aber weitere Klagen anhängig.
Vorsichtiger ist man weiterhin in Buchholz. Hier müssten fünf Spielbanken schließen. Laut Justiziarin Hilke Henningsmeyer hat die Stadt allerdings auf die sofortige Vollziehung der Schließung verzichtet. Das bedeutet: Bis die Gerichte über die Rechtmäßigkeit der Schließung entschieden haben, dürfen die Betreiber ihre Etablissements weiter geöffnet halten. „Die Stadt hat diese vorsichtige Vorgehensweise gewählt, weil es durchaus Signale gibt, dass die Rechtsgrundlage der Schließungsverfügungen, der Glücksspielstaatsvertrag, nicht so gerichtsfest ist wie zunächst angenommen. Womöglich muss nachgebessert werden“, so Henningsmeyer.
Sollte es dazu kommen, könnten Kommunen, die Spielhallen sofort geschlossen haben, hohe Schadenersatzforderungen der Betreiber ins Haus stehen. Hintergrund: Rechtsgrundlage für die reihenweise Schließung von Spielbanken ist eine Änderung des Glücksspielstaatsvertrags. Demnach müssen in Niedersachsen zwischen zwei Spielbanken mindestens 100 Meter liegen. Mit der Änderung wollte der Gesetzgeber vor allem gegen sogenannte Spielhallenkomplexe vorgehen. Dabei handelt es sich um die Unterbringung von mehren Spielhallen in einem Gebäude.
Mit diesen Komplexen wollten die Betreiber eine Begrenzung der Automaten pro Halle umgehen. Fünf Jahre Zeit räumte der Gesetzgeber der Branche ein, auf die neue Norm zu reagieren. Die Glücksspielindustrie entschied sich allerdings dafür, die Sache auszusitzen. Mit dem Verstreichen der Karenzzeit im Juli vergangenen Jahres machten die Kommunen ernst und erließen reihenweise Schließungsverfügungen.
Redakteur:Mitja Schrader |
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