Samtgemeinderat Hollenstedt
Termin für Neuwahl des Bürgermeisters wird festgelegt
Nachdem Hollenstedts Samtgemeinde-Bürgermeister Heiner Albers (59, parteilos), der aufgrund einer Erkrankung arbeitsunfähig ist, per Ratsbeschluss vom September vorzeitig in Ruhestand versetzt wurde, soll in der Sitzung des Samtgemeinderates am Mittwoch, 11. Dezember 2024, um 19 Uhr im Gasthaus Heins in Holvede, Hauptstraße 31, ein Termin für die Wahl eines Amtsnachfolgers festgesetzt werden.
Wie berichtet, war Heiner Albers zuvor fast ein Jahr lang nicht mehr öffentlich in Erscheinung getreten. Bereits im April war laut Ratsvorsitzendem Manfred Cohrs (CDU) Albers' Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer amtsärztlichen Untersuchung bestätigt worden. In einem persönlichen Gespräch habe Albers der Versetzung in den Ruhestand zum 31. Oktober 2024 zugestimmt.
(siehe WOCHENBLATT-Bericht vom 19. September 2024):
Die Wahl einer Nachfolgerin bzw. eines Nachfolgers muss gemäß dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) innerhalb von sechs Monaten nach dem vorzeitigem Ausscheiden des Hauptverwaltungsbeamten bzw. des Samtgemeinde-Bürgermeisters aus dem Amt erfolgen - in diesem Fall bis zum 30. April 2025.
In Anbetracht der personellen Situation und einer neu zu bestimmenden Wahlleitung spricht sich die Verwaltung für die Wahltermine im März aus. Als Termine käme somit der. Sonntag, 9. März 2025, in Betracht, als Wahltermin für eine etwaige Stichwahl der Sonntag, 23. März 2025.
Weiterhin geht es u.a. um den Mandatsverlust von Martina Deckwerth, die im Samtgemeinderat Fraktionsmitglied der Gruppe CDU/SPD ist. Als Nachrücker wird Christian Klauk vorgeschlagen, der wie Martina Deckwerth für die Vereinigte Wählergemeinschaft Moisburg (VWGM) Mitglied im Moisburger Gemeinderat ist. Martina Deckwerth, die auch stellvertretende Bürgermeisterin in dem Este-Dorf ist, wird ihre Ehrenämter dort weiter ausüben.
Weitere Themen sind u.a. Gebührenanpassungen in den Bereichen Kindertagesstätten, Ferienbetreuung, Friedhöfe, Unterbringung von Obdachlosen und Abwasserbeseitigung sowie eine neue Vereinbarung zwischen dem Landkreis Harburg und den kreisangehörigen Gemeinden über die Wahrnehmung von Aufgaben im Bereich der Kindertagesbetreuung.
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