Windräder rund um eine Hühnerfarm (Greifvogel) Tod wird billigend in Kauf genommen
mi. Landkreis. Wird das jetztverabschiedete Landesraumordnungsprogramm gleich wieder
durch die übergeordnete Prüfbehörde,das Amt für Regionale Landesentwicklung in Lüneburg, kassiert? Das vermuten zumindest einige Kritiker. Der Grund: Mindestens zwei der als Windvorrangflächenausgewiesenen Standorte sind als „Todesfallen für Greifvögel“ nicht genehmigungsfähig.
Hintergrund: Mit der Verabschiedung des Regionalen Raumordnungsprogramms hat der Landkreis Harburg den Weg freigemacht für 14 neue sogenannte Windvorranggebiete. Insgesamt sollen so rund 40 neue Windräder im Landkreis entstehen. Getrieben wird der Landkreis dabei auch von der Landesregierung, die entschieden hat, dass rund 1,4 Prozent der Flächen in Niedersachsen der Windenergie vorbehalten sein sollen. Im Kreis sind es – die neuen Flächen inklusive – nur ca. 0,5 Prozent. Vielleicht war es dieser Druck aus Hannover, der die Kreispolitik dazu veranlasste, bei der Ausweisung von zwei Windvorrangflächen den Tod diverser streng geschützter Greifvögel, wie Rotmilan,Mäusebussard und Uhu billigend in Kauf zu nehmen. Konkret geht es um ein Areal, das rund um eine Freiland-Hühnerfarm in der Gemeinde Neu Wulmstorf liegt. Hier sollen in Ardestorf und Elstorf insgesamt acht Windkraftanlagen entstehen. Bis zum Schluss hatten
Naturschützer rund um den Vogelkennerund Jäger Wilhelm Hartmann versucht, die Herausnahme der Flächen zu erreichen. Die Argumente der Naturschützer klingen nachvollziehbar: Mit ihrem unendlichen Nahrungsangebot ziehe die Hühnerfarm Greifvögel magisch an - darunter auch die geschützten Arten. Die Tiere sterben dann in den Rotoren der Windräder.Gestützt wird diese Argumentation auch durch die Untere Naturschutzbehörde die große Bedenken äußerte. Ungeachtet dessen verabschiedete der Kreistag jetzt das Raumordnungsprogramm Inklusive der Problemstandorte – gestützt auf ein Gutachten im Auftrag des Windanlagen-Betreibers
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Redakteur:Mitja Schrader |
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