BUND fordert Stopp der Rodung
Rechtswidriger Kahlschlag in Dollern

Auf dem Grundstück der ehemaligen Kiesgrube Sandbarg wurden etliche Bäume abgeholzt | Foto: sla
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sla. Dollern. Abgeholzte Bäume bestimmen das Bild auf einem Grundstück an der Altländer Straße in Dollern. Nachbarn hatten bereits Kritik über die Baumfällungen geäußert. Die Gemeinde Dollern und der Landkreis Stade vertreten hingegen die Auffassung, dass der Eigentümer die Bäume in der Kiesgrube am Sandbarg habe roden dürfen. Nun hat sich der BUND Stade eingeschaltet, der die Baumfällmaßnahmen als Verstoß gegen Naturschutz-, Wald- und Planungsrecht sieht. Er fordert die Gemeinde Dollern sowie den Landkreis Stade als Aufsichtsbehörde auf, die Arbeiten des privaten Flächeneigentümers sofort zu stoppen.
Der BUND Stade hatte bereits mit seiner Stellungnahme vom Juli 2020 zum Bebauungsplan-Entwurf Nr. 18 „Dollern Sandbarg“ auf die Unvereinbarkeit mit den übergeordneten Planungen wie Regionales Raumordnungsprogramm, Landschaftsrahmenplan und Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Horneburg hingewiesen und die Bedeutung des Plangebietes für den Natur- und Artenschutz beschrieben.
„Die aktuellen Baumfällungen können auch nicht als forstwirtschaftliche Maßnahme bezeichnet werden, weil nach § 12 Landeswaldgesetz geregelt ist, ob und wann Kahlschläge zulässig sind. Hier handelt es sich aber ganz offensichtlich um unzulässige Baumfällungen, die weder durch Planrecht noch durch Naturschutz- oder Waldrecht legitimiert sind und allein der Vorbereitung der vom Eigentümer beabsichtigten Wohnbebauung dienen sollen“, sagt Heiner Baumgarten, Landes- und Kreisvorsitzender des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND). „Im Übrigen scheint es so zu sein, das auch Bäume auf fremdem Grund, nämlich auf den Straßenrandbereichen, gefällt worden sind, die hätten erhalten werden müssen“, so Baumgarten.
Der BUND weist außerdem darauf hin, dass § 1a des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NAGBNatSchG) „Begrenzung der Versiegelung von Böden“ zu berücksichtigen ist, wonach die Neuversiegelung von Flächen zu begrenzen ist.
Aufgrund dieser gesetzlichen Regelung bedarf es nach Auffassung des BUND für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen – so sind die Flächen in Dollern auch teilweise ausgewiesen – außerhalb der bereits im Zusammenhang bebauten Ortsteile besonderer Begründungen, die eine zwingende Notwendigkeit für die Neuversiegelung darstellen. Die Kommunen tragen im Rahmen ihrer Zuständigkeit für die Bauleitplanung eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der gesetzlichen Regelung, so der BUND. Für den Fall, dass Gemeinde und Landkreis nicht einschreiten, prüft der BUND rechtliche Schritte.

Redakteur:

Susanne Laudien aus Buxtehude

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