Landkreis Stade
"Lex Bliedersdorf" wird erweitert: Nottensdorf möchte, dass Samtgemeinde Horneburg Großteil des Freizeitpark-Defizits trägt

Der Freizeitpark Nottensdorf aus der Vogelperspektive
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jd. Nottensdorf. Was den Bliedersdorfern recht ist, ist den Nottensdorfern billig: Im Sommer verabschiedete der Samtgemeinderat Horneburg Richtlinien zur Bezuschussung von Einrichtungen der Mitgliedskommunen aus der Samtgemeinde-Kasse. Diese Förder-Richtlinien sind im Prinzip eine "Lex Bliedersdorf", geht es darin doch ausschließlich um Zuwendungen für die dortigen Sportplätze (das WOCHENBLATT berichtete). Bliedersdorf ist die einzige Gemeinde, die ihre Sportstätten in Eigenregie verwaltet. 85 Prozent der Unterhaltungskosten übernimmt die Samtgemeinde. Auf diesen Zuschuss schielt man nun auch in Nottensdorf. Dort beschert der Freizeitpark, der an einen privaten Betreiber verpachtet ist, der Gemeinde ein jährliches Minus von fast 15.000 Euro.
Der Samtgemeinde liegt ein Antrag der Gemeinde Bliedersdorf vor, das Defizit beim Sportpark zu 85 Prozent zu übernehmen. Das wären knapp 12.500 Euro. Allerdings setzt das voraus, dass die Zuschuss-Richtlinien um einen Passus ergänzt werden: Bislang sind darin nur Sportstätten als förderfähige Einrichtungen genannt. Nun soll die Kategorie "Sport- und Freizeitparks" hinzukommen. Die Verwaltung hat den Richtlinien-Text bereits entsprechend überarbeitet und legt ihn nun der Politik vor. Bliedersdorfs Bürgermeister Hans Alpers-Janke hofft "im Sinne der Gleichbehandlung der Mitgliedsgemeinden" auf eine "positive Entscheidung".

Redakteur:

Jörg Dammann aus Stade

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