Baggersee-Gelände in Nottensdorf trotz offiziellem Verbot gut besucht
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
jab. Nottensdorf. Die Ferien haben gerade angefangen und auch das Wetter stimmt die Menschen zum größten Teil in den Sommer-Modus. Viele Sonnenanbeter und Wasserratten lockt es da in und an die umliegenden Freibäder und Badeseen. Aber auch die Baggerseen wie der in Nottensdorf sind immer gut besucht - und das obwohl das Betreten des Privatgrundstücks verboten ist.
Ein Zaun pfercht den gesamten Bereich der einstigen Sandabbaugrube ein. Auch Verbotsschilder sind an dem großen Metalltor angebracht. Doch das hält die zahlreichen Strandgänger nicht davon ab, den Weg zum Nottensdorfer Baggersee auf sich zu nehmen. Auf den geflickten Zaun reagieren die Besucher verwundert. Dass es sich um einen Privatgrund handelt und das Betreten verboten ist, ist vielen nicht einmal bewusst. Den meisten ist es aber auch schlicht egal - und sie steigen über den Zaun hinweg. Einige Baggersee-Freunde sehen auch die Samtgemeinde in der Pflicht, für ein Naherholungsgebiet zu sorgen und sehen sich im Recht. Dass der Baggersee bereits Thema bei den Workshops zur Dorfentwicklung der Dorfregion Nottensdorf und Bliedersdorf ist - aber nichts an dem derzeitigen Verbot ändert - scheinen einige nicht mitbekommen zu haben.
Mit dem Betreten des Geländes begehen die Besucher des Nottensdorfer Baggersees tatsächlich eine Straftat, die strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Hausfriedensbruch kann nach § 123 StGB mit einer Geldstrafe oder sogar mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden - wenn er denn vom privaten Eigentümer angezeigt wird. Abgesehen davon birgt das Schwimmen in einem Baggersee große Gefahren. Die Gewässer können stellenweise überraschend tief und kalt sein. Unebenheiten und Gefahrenquellen sind unterhalb der Wasseroberfläche schwer einsehbar.
Obwohl das Betreten des Geländes offiziell verboten ist, gibt die Samtgemeinde Horneburg den Besuchern in ihrer Mitteilung zum Betreten des Geländes dennoch Hinweise für das Verhalten für Personen auf und um das Gelände herum. Wer mit einem Fahrzeug kommt, soll dies verkehrsrechtlich ordnungsgemäß abstellen. Abfälle sollen wieder mitgenommen werden. Feuerentzünden in jeglicher Form - sei es beim Grillen oder als Fackel - sind zu unterlassen. Generell soll Lärm vermieden werden. "Bei Beachtung der genannten Hinweise werden Ihnen die Anliegerinnen und Anlieger sowie die Umwelt dankbar sein", heißt es in der Mitteilung.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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