Berufung bei Schließfach-Urteil
Haspa macht Kunden für hohe Verluste bei Raub mitverantwortlich
Die Haspa hat nach dem Urteil über den Schließfach-Einbruch in ihrer Filiale in Norderstedt jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt, mit dem das Landgericht Hamburg das Kreditinstitut zur Leistung des vollen Schadenersatzes verurteilt hat (das WOCHENBLATT berichtete). Die abenteuerliche Begründung der Haspa für die Berufung: Die Schließfachinhalte seien bis zu 40.000 Euro versichert. "Alle 600 betroffenen Kunden" seien "bereits im vergangenen Jahr bis zu dieser Höhe entschädigt worden"....