Ballon-Betrüger muss wieder vor Gericht
Karsten Funk wird Steuerhinterziehung vorgeworfen / Verhandlung in Stade.
mum. Stade/Tostedt. Der verurteilte Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) beschäftigt weiterhin die Justiz. "Es ist richtig, dass drei Verhandlungstage vor der Großen Strafkammer am Landgericht Stade terminiert sind", bestätigt Pressesprecherin und Richterin Petra Linzer. Konkret gehe es um eine öffentliche Berufungsverhandlung wegen Steuerhinterziehung. Verhandelt wird am 2., 4. und 24. April jeweils ab 9.15 Uhr. Funk sei zu einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen verurteilt worden. Nach WOCHENBLATT-Informationen war der Staatsanwaltschaft das Urteil zu niedrig ausgefallen. Sie hatte deswegen ein neues Verfahren angestrebt.
Funk wurde Anfang Oktober vorigen Jahres vor dem Landgericht Stade zu einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Über die Höhe durfte Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme auf WOCHENBLATT-Nachfrage damals keine Angaben machen. Die Verurteilung stand allerdings nicht im Zusammenhang mit der Razzia Anfang September 2018, bei der die Polizei an acht Orten in Norddeutschland - darunter auch Handeloh - Einrichtungen durchsucht hatte, die im Zusammenhang mit Karsten Funk stehen (das WOCHENBLATT berichtete). 60 Beamte waren im Einsatz. Sie stellten unter anderem 72 Fahrzeuge, 28 Ballonhüllen und zwölf Ballonkörbe sicher. Der Grund für die Maßnahme war ein aus einem Insolvenzverfahren resultierendes Strafverfahren.
Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, mitteilte, wird Funk ein besonders schwerer Fall von Bankrott vorgeworfen. Ihm drohen bis zu zehn Jahre Haft. Funk habe versucht, erhebliche Vermögenswerte vor dem Insolvenzverwalter zu verbergen. Unter anderem habe er im Zeitraum von Dezember 2017 bis Ende August 2018 Tickets für Ballonfahrten im Wert von 155.000 Euro verkauft. Ein Großteil von Funks Fuhrpark (unter anderem elf Kleinbusse, mehrere Pkw, Old- und Youngtimer, Traktoren, Unimogs und sogar ein Leichenwagen) wurde im Zuge einer Auktion im November vorigen Jahres versteigert.
Funk verbüßt nach Auskunft der Staatsanwaltschaft derzeit eine Haftstrafe von 20 Monaten, die ursprünglich im Dezember 2017 zur Bewährung ausgesetzt war. Wie berichtet, hatte die zuständige Richterin am Tostedter Amtsgericht die Bewährung widerrufen. Offensichtlich hatte sie begründete Hinweise darauf, dass Funk sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hatte. Das Gericht hatte Funk jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes untersagt. Das WOCHENBLATT hatte zuvor mehrfach berichtet, dass Funk weiterhin seinen Betrügereien nachgeht. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft in Stade Funk im Juni beim Versuch, mit Passagieren abzuheben, erwischt und den Ballon sichergestellt.
In dem Prozess in Tostedt wurde Funk unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war Funk bewusst, dass er die Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können.
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Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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