Keine Spur von Reue: F. macht einfach weiter

Vor dem Beginn der Verhandlung berät sich Karsten F. (li.) mit seinem Anwalt Rainer Frank
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Gutscheine für Heißluftballon-Fahrten: Handeloher Unternehmer Karsten F. steht wegen Betrugs vor Gericht.

(mum). Gelassen - fast gleichgültig - hörte Karsten F. (54) aus Handeloh (Samtgemeinde Tostedt, Landkreis Harburg), wie Staatsanwältin Karola Seutemann am Montagmorgen im Amtsgericht Tostedt die Anklageschrift verlas. Fast 35 Minuten benötigte sie für das umfangreiche Werk. Wie das WOCHENBLATT berichtet hatte, werden F. schwerer Betrug in 60 Fällen und „Fliegen ohne Lizenz“ in 30 Fällen vorgeworfen. Schnell wurde deutlich: F. hat sich - wenn die Vorwürfe stimmen - eines ganz besonders miesen Tricks bedient, um an das Geld ahnungsloser Kunden zu kommen.
Laut Staatsanwaltschaft hat Karsten F. zwischen 2011 und 2015 über seine zahlreichen Firmen Gutscheine für Ballonfahrten - meist online - verkauft, obwohl er wusste, dass er gar nicht über genügend Kapazitäten verfügt. Zusätzlich soll er ab 2012 mehrere Ballonfahrten durchgeführt haben, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen. Diese wurde ihm aufgrund eines Zwischenfalls zuvor aberkannt.
Zur eigentlichen Verhandlung kam es am Montag jedoch nicht. Staatsanwaltschaft und Gericht hatten sich im Vorfeld der Verhandlung zwar mit F. und seinem Anwalt Rainer Frank getroffen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Im Raum standen eine zweijährige Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte, und ein Berufsverbot. Doch F. ließ den Deal im Gerichtssaal platzen: „Ich möchte, dass alles aufgeklärt wird“, so F. Das hat gewaltige Konsequenzen, denn die Staatsanwaltschaft muss nun einen umfangreichen Prozess vorbereiten, bei dem voraussichtlich ab Oktober mehr als 60 Zeugen gehört werden könnten. Im Falle einer Verurteilung drohen dem Handeloher bis zu vier Jahren Haft.
„Der darf jetzt einfach so das Gericht verlassen und weitermachen?“ schimpfte eine Zuschauerin, die für F. gearbeitet haben soll, als die Richterin die Verhandlung beendete. F. bietet nach wie vor Gutscheine im Internet an.

„Der setzt sich mit viel Geld ins Ausland ab“

„Ich gehe davon aus, dass F. im Lauf der Jahre bestimmt an die 500.000 Euro beiseite geschafft hat“, sagt Axel Ockelmann, der selbst in Buchholz eine Firma für Ballonfahrten betreibt und den Beschuldigten Karsten F. gut kennt. „Ich habe ihn damals ausgebildet“, so Ockelmann. „Das war der größte Fehler meines Lebens, denn F. bringt unsere ganze Branche in Verruf.“ Ockelmann ist entsetzt, dass der Prozess erst Ende des Jahres fortgesetzt wird. „So lange wird F. weiter Gutscheine verkaufen und sich kurz vor dem Prozess ins Ausland absetzen“, ist sich Ockelmann sicher.
Und darum geht es: Karsten F. wird vorgeworfen, zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt zu haben. Dabei war, davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, F. bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie abwickeln werden könne. Die Ballonfahrten, die weitgehend über das Internet verkauft wurden, wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt. Staatsanwältin Karola Seutemann zählte allein 60 Fälle auf, bei denen es jeweils um Werte zwischen 320 und 380 Euro ging - die Dunkelziffer dürfte allerdings deutlich höher sein. Exemplarisch ist der Fall einer Frau, die für zwei Tickets 388 Euro zahlte. Mit F. soll sie neun Termine vereinbart haben, von denen acht aufgrund der Witterung abgesagt worden seien. „In zwei Fällen hätte das Wetter allerdings eine Ballonfahrt zugelassen“, so Seutemann. Besonders pikant: An Tagen, an denen er Kunden aufgrund der Witterung abgesagt hat, soll F. mit anderen Gutschein-Kunden gestartet sein.
Rainer Frank, Anwalt von Karsten F.: „Nur der Pilot vor Ort kann entscheiden, ob der Ballon abheben kann.“ Dazu seien Wissenschaftler im Anschluss gar nicht in der Lage.
„Bei der Staatsanwaltschaft Stade gingen im Vorfeld der Verhandlung mehrere Hundert Anzeigen ein“, so Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas. Die Staatsanwaltschaft hat über einen Zeitraum von mehr als drei Jahren, zwischen 2011 und 2015, ermittelt.
Den Vorwurf, mehr Gutscheine verkauft zu haben, als sein Unternehmen realistisch an Fahrten abwickeln kann, wies der Geschäftsführer auch am Montag auf WOCHENBLATT-Nachfrage zurück. „Für die Absagen ist das schlechte Wetter verantwortlich.“
Kenner der Heißluftballon-Szene sagen, dass die Branche es „schwarzen Schafen“ leicht mache. So könnten Vermittler mehr Gutscheine verkaufen, als Kapazitäten vorhanden seien. Zudem sei die Rückabwicklung fragwürdig. Bei der „Heide und Hanse Luftfahrt Gesellschaft“, eine von F.s Firmen, würde der Kunde bei einer Stornierung 25 Euro verlieren. Zudem würden pro Monat sieben Prozent des Kaufpreises einbehalten. Insider meinen, dass es Anbieter gebe, die so häufig absagten, dass der Kunde schließlich die Lust an seinem Rundflug verliere.
Aktuell ist F. Geschäftsführer von „Ballonfahrt.de“, laut Homepage ein „Spezialist für schöne Ballonfahrten über Norddeutschland“. F. ist von der Vielzahl der Anzeigen überrascht. „Alle Gutscheine wurden abgearbeitet. Jeder ist mit einem Ballon gefahren“, so der Handeloher. Auch den Vorwurf des Ballonfahrens ohne Erlaubnis kann F. nicht nachvollziehen. „Ich bin im Besitz einer gültigen Lizenz“, sagt der Unternehmer. Er selbst würde zurzeit allerdings nur Ballonfahrten vermitteln und selbst nicht mehr Passagiere befördern. „Das hat aber persönliche Gründe“, so F., der passend zum Prozess mit einer Ballon-Schiebermütze erschien.

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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