Landkreis verhängt Zwangsgelder
Behörde geht jetzt rigoros gegen mutmaßlichen Ballonflug-Betrüger Karsten F. vor.
mum. Handeloh. Im Fall des mutmaßlichen Ballonflug-Betrügers Karsten F. aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) zieht der Landkreis jetzt die Daumenschrauben an. Wie berichtet, wollte die Gewerbeaufsicht die rechtskräftige Gewerbe-Untersagung gegen F. durchsetzen. Dem Handeloher wird schwerer Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Doch dessen völlig ungerührt, bietet F. weiterhin Gutscheine für Ballonfahrten über seine verschiedenen Internetseiten an. Der Landkreis wollte das Verbot schon früher durchsetzen. Dagegen ging F. juristisch vor.
Landkreis-Sprecher Bernhard Frosdorfer teilte nun mit, dass gegen F. zwei Zwangsgelder verhängt wurden. Der Handeloher muss 500 Euro dafür zahlen, dass er sein Gewerbe nicht abgemeldet hat. Ein Zwangsgeld von weiteren 5.000 Euro wurde ausgesprochen, weil er seinem Gewerbe nach wie vor nachgeht. Außerdem leitete der Landkreis gegen F. ein Bußgeldverfahren ein. Im ersten Schritt werden hier 500 Euro fällig. Laut Frosdorfer hat F. bis zum morgigen Sonntag Zeit, dem Gewerbeverbot des Landkreises nachzukommen. "Wir werden sonst unter Ausschöpfung aller juristischer Mittel versuchen, die Zahlung der Zwangs- und Bußgelder durchzusetzen", so der Sprecher. Außer noch höheren Strafgeldern sei schließlich eine Pfändung und sogar Zwangshaft eine Option.
Laut Anklage soll F. zwischen 2011 und 2015 über seine zahlreichen Firmen Gutscheine für Ballonfahrten verkauft haben, obwohl er wusste, dass er gar nicht über genügend Kapazitäten verfügt. Zusätzlich soll er ab 2012 mehrere Ballonfahrten durchgeführt haben, ohne die entsprechende Lizenz zu besitzen. Wann der Prozess fortgesetzt wird, steht noch nicht fest.
• Frosdorfer bittet Betroffene um Mithilfe. Wer darüber Kenntnis hat, dass F. weiterhin Gutscheine anbietet, beziehungsweise als Ballonfahrer tätig ist, soll sich mit Nico Worg von der Gewerbeaufsicht in Verbindung setzen. Er ist unter der Rufnummer 04171 - 693454 zu erreichen. Frosdorfer betont: "Das Gewerbeverbot bezieht sich sowohl auf das Vertreiben der Gutscheine, als auch auf das Fahren von Ballons.
• Anfang der Woche hatte sich ein Mann aus dem Kreis Pinneberg beim WOCHENBLATT gemeldet. Er habe im September vergangenen Jahres Gutscheine bei Karsten F. erworben. Mehrere Termine seien kurzfristig abgesagt worden - zuletzt am Dienstag, 29. August.
• Bei Redaktionsschluss war der Kauf von Gutscheinen auf F.s Seiten noch möglich.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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