Muss Karsten Funk ins Gefängnis?

Karsten Funk - hier im Gespräch mit seinem Anwalt Rainer Frank - während der Verhandlung im Dezember 2017
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  • hochgeladen von Sascha Mummenhoff

Bewährung widerrufen / Weitere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

(mum). Für den in Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) wohnenden Ballon-Betrüger Karsten Funk begann die Woche alles andere als erfreulich. Auf WOCHENBLATT-Nachfrage bestätigte Dr. Christian Gude, der stellvertretende Tostedter Amtsgerichtsdirektor, dass die zuständige Richterin die Bewährung widerrufen hat. Offensichtlich hat sie begründete Hinweise darauf, dass Funk sich nicht an die Bewährungsauflagen gehalten hat. Das Gericht hatte Funk jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes untersagt. Das WOCHENBLATT hatte zuvor mehrfach berichtet, dass Funk weiterhin seinen Betrügereien nachgeht. Zudem hatte die Staatsanwaltschaft in Stade Funk im Juni beim Versuch mit Passagieren abzuheben erwischt und den Ballon sichergestellt. Funk kann gegen den Widerruf Beschwerde einlegen. Sollte das dann zuständige Landgericht aber der Tostedter Richterin folgen, geht es für den Betrüger für 20 Monate ins Gefängnis.
In dem Prozess in Tostedt wurde Funk unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war Funk bewusst, dass er die Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können.
Außerdem wurde Funk am Montag vor dem Landgericht Stade zu einer Geldstrafe wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Über die Höhe durfte Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme auf WOCHENBLATT-Nachfrage keine Angaben machen. Die Verurteilung steht nicht im Zusammenhang mit der Razzia Anfang September bei der die Polizei an acht Orten in Norddeutschland - darunter auch Handeloh - Einrichtungen durchsucht hatte, die im Zusammenhang mit Karsten Funk stehen (das WOCHENBLATT berichtete). 60 Beamte waren im Einsatz. Sie stellten unter anderem 72 Fahrzeuge, 28 Ballonhüllen und zwölf Ballonkörbe sicher. Der Grund für die Maßnahme war ein aus einem Insolvenzverfahren resultierendes Strafverfahren.

Lesen Sie auch:
Razzia bei Ballon-Betrüger Karsten Funk

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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