Jesteburger Gemeinderat entschied
Erster Ehrenbürger Hans-Heinrich Wolfes
Er war Lehrer, Schulleiter, ehrenamtlicher Jesteburger Gemeinde- und Kreisarchivar, ist aktiv in der Jesteburger Kirchengemeinde, singt seit 50 Jahren im Kirchenchor, war 70 Jahre lang Tischtennisspieler, viele davon im VfL Jesteburg, ist Ehrenmitglied im Arbeitskreis für Heimatpflege. Er hat acht Bücher geschrieben, dazu über 30 Fachartikel, und er hat den Jesteburger Seniorenbeirat gegründet. Und auch mit 90 Jahren hat Hans-Heinrich Wolfes noch viel Energie. Der Gemeinderat Jesteburg entschied in seiner vergangenen Sitzung einstimmig: Soviel Einsatz für das Dorf wird honoriert: Wolfes wird Jesteburgs erster Ehrenbürger.
"Hans-Heinrich Wolfes hat sich über viele Jahre um die Gemeinde Jesteburg besonders verdient gemacht", begründete Hansjörg Siede - er hatte Wolfes vorgeschlagen - seinen Antrag. Mit der Leitung der Chronikgruppe des Jesteburger Arbeitskreises für Heimatpflege, die das Buch „Jesteburg 1202-2002 – Vom Bauerndorf zur Großgemeinde“ herausgegeben hatte, mit Schriften wie „Die Flüchtlinge und Heimatvertriebenen in Jesteburg“ und „Zum 60. Jahrestag des Kriegsendes in Jesteburg und Umgebung“ und seinem langjährigen Engagement als ehrenamtlicher Kreis- und Samtgemeinde-Archivar habe er wesentlich zu Aufarbeitung, Erhalt und tiefergehendem Verständnis der Jesteburger Geschichte beigetragen, würdigte Siede den Geehrten. Dem folgten die Ratsmitglieder ohne Diskussion.
Der Verleihung der Ehrenbürgerwürde an Hans-Heinrich Wolfes war im Gemeinderat allerdings eine Diskussion um eine Satzung zur Ehrenbürgerwürde vorausgegangen. Die UWG Jes! hatte eine solche Satzung im August 2023 beantragt. Der Verwaltungsausschuss hatte dem zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, eine Satzung zu entwerfen. Darin sollte geregelt werden, wer für eine Verleihung infrage kommt, wie sie ablaufen soll und welche Rechte damit verbunden sind.
Dieser Entwurf der Verwaltung lag jetzt vor. Doch der Gemeinderat lehnte ihn mit elf zu sieben Stimmen bei einer Enthaltung ab, da die allgemein gehaltene Regelung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz - die Ehrenbürgerwürde kann verliehen und wieder entzogen werden - ausreiche, eine Satzung überflüssig sei. Cornelia Ziegert von der SPD: "Die Satzung empfinde ich als deutliche Überregulierung."
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