EU-Wahnsinn gefährdet Heide-Tourismus
Neue Richtlinie greift massiv in die bisherige Praxis aller Tourismusbetriebe ein.
(mum). Dem Tourismus in der Lüneburger Heide sowie im Alten Land steht ein gewaltiger Umbruch bevor. Davon ist zumindest Ulrich von dem Bruch, Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH, überzeugt. Die GmbH ist als Dachorganisation und fachliche Interessensvertretung der touristischen Leistungsträger in der Heide und damit der zweitgrößten Urlaubsregion Niedersachsens. Der Tourismus-Experte geht davon aus, dass nahezu die gesamte Branche vor finanziellen Einbußen von bis zu 20 Prozent steht. Zudem wird ein "bürokratisches Monster" die Arbeit vieler Unternehmen spürbar erschweren. Verantwortlich für das Chaos ist die EU-Pauschalreiserichtline, die Brüssel bereits vor zwei Jahren verabschiedet hat, jedoch jetzt zum 1. Juli in Kraft tritt.
Die Europa-Abgeordneten hatten eigentlich vor, den Verbraucherschutz zu stärken. Doch für die Betriebe in der Region hat die Regelung existenzbedrohende Konsequenzen. Sie werden praktisch zu Reiseveranstaltern und entsprechend in die Verantwortung genommen. Bislang konnte ein Hotel zusätzliche Leistungen wie etwa eine Kutschfahrt anbieten. Nach der neuen Regelung bekommt das Hotel den Status eines Reiseveranstalters und muss dafür über eine Insolvenz- und Haftpflichtversichrung abgesichert sein. "Die Kosten dafür kann sich aber niemand leisten", so von dem Bruch. Er geht davon aus, dass es künftig keine Pauschalangebote für Wochenendreisen geben wird.
EU-Chaos in der Tourismusbranche
Wenn Ulrich von dem Bruch, Geschäftsführer der Lüneburger Heide GmbH, über die neue EU-Pauschalreiserichtline spricht, ist ihm die Sorge deutlich anzumerken. "Bislang fielen unter die Pauschalreise-Regelung nur Anbieter, die Transport und Hotel sowie weitere Zusatzleistungen angeboten haben", erklärt von dem Bruch. Aus Sicht der Verbraucher macht es auch Sinn, dass diese Unternehmen mit einer Insolvenz- und Haftpflichtversicherung abgesichert sind. Für Hotels, aber auch für die Tourismus-Informationen in der Region, galt diese Regelung nicht. Das wird sich zum 1. Juli ändern. "Wenn ich also in einem Hotel noch ein Wellness-Angebot dazu buche und dieser Bereich extern vergeben ist, wird aus dem Hotel ein Pauschalreise-Veranstalter", so der Tourismus-Experte. Die Kosten für die dann notwendigen Absicherungen seien aber so hoch, dass sie für die hiesigen Betriebe nicht zu stemmen sind. Als Reiseveranstalter haftet man dem Reisenden gegenüber auch für das Verschulden der externen Leistungsträger.
Für die Lüneburger Heide GmbH hat die Richtline dramatische Folgen: "Wir können für unsere Kunden keine Pakete mehr schnüren", so von dem Bruch. Doch genau dies sei es, was die Gäste am meisten wünschen. Die Dänen beispielsweise sorgten zuletzt für 125.000 Übernachtungen pro Jahr. "In der Regel buchen sie ein komplettes Programm bestehend aus Hotel und Veranstaltungen", so der Tourismus-Experte. "Wenn wir diese Buchungen künftig umsetzen wollen, müssen wir eine Insolvenzversicherung abschließen. Die Kosten könnten wir nur schultern, wenn wir unsere Provision auf 25 Prozent erhöhen." Derzeit zahlen die Anbieter 12,6 Prozent. "Es ist kaum vorstellbar, dass eine Anhebung in dieser Größe akzeptiert wird, denn dann bleibt für die Unternehmen vorort kaum noch etwas", so von dem Bruch. Oder aber die Anbieter geben die Preissteigerung an ihre Kunden weiter.
Typisch Brüssel: Natürlich gibt es Ausnahmen: Wenn zwischen den Buchungen 24 Stunden liegen, greift die EU-Richtlinie laut von dem Bruch nicht. "Eine andere Alternative ist, dass jede Buchung einzeln abgewickelt werden muss. Der Kunde bekommt zwei Rechnungen und muss jeden Vorgang schriftlich bestätigen."
Die neue Regelung wird alle, die in der Tourismus-Branche tätig sind, in den nächsten Wochen massiv beschäftigen. "Ich gehe davon aus, dass zahlreiche Homepages überarbeitet werden müssen." Pauschalangebote werde man dort nicht mehr finden. Begriffe wie "Package" oder "Arrangement" sind tabu. Die Bewerbung einer Übernachtung mit Wellness-Angebot führe dazu, dass das Hotel zu einem Reiseveranstalter mit den entsprechenden Auflagen wird. Wenn jedoch die zusätzliche Leistung weniger als 25 Prozent der Hauptleistung ausmacht, ist sie wieder erlaubt. "Aber wer will das immer nachrechnen?" fragt von dem Bruch.
Auch die Lüneburger Heide GmbH wird ihr Online-Angebot überarbeiten. Zuletzt bestand die Möglichkeit, mehrere Angebote in einer Bestellung zusammenzufassen. Künftig ist jede Buchhung - etwa eine Führung durch die Heide oder das Ausleihen eines Fahrrads - ein separater Vorgang für den jeweils eine eigene Rechnung erstellt wird. "Die Kunden müssen damit rechnen, jede Menge Formulare zu unterschreiben", so der Tourismus-Experte. Brüssel sorge für ein bürokratisches Monster. Zudem befürchtet von dem Bruch, dass sich Tourist-Infos komplett aus der Zimmer-Vermietung zurückziehen werden. "Aufgrund diverserer Internet-Anbieter ist der Markt ohnehin schon recht klein geworden. Geld lässt sich hier kaum noch verdienen."
Einen Ausweg gibt es nicht. "Das Gesetz tritt zum 1. Juli in Kraft und ich gehe fest davon aus, dass es es jede Menge Anwälte geben wird, die sich auf Abmahnungen spezialisieren werden", sagt von dem Bruch. Einzige Hofffnung sei eine Revision, die zum 1. Januar 2019 in Brüssel zugelassen ist. Er hofft, dass sich möglichst viele Parteien für die Evaluierung der Pauschalreiserichtlinie in Brüssel einsetzen werden.
Das Aus für kleine Reisebüros?
(as). Von der neuen EU-Richtlinie ist nicht nur der Tourismus in der Heide betroffen. Auch Reisebüros droht Ärger. Neben der herkömmlichen Einzelbuchung eines Fluges oder Hotels und der Pauschalreise (Flug, Transfer und Hotel), bei denen das Reisebüro lediglich als Vermittler fungierte, gibt es jetzt eine neue Reiseart, die "verbundene Reiseleistung". Darunter fallen die vom Reisebüro nach dem Baukasten-Prinzip angebotenen Reisen, bei denen Flug, Hotel und weitere Leistungen separat bei verschiedenen Anbietern gebucht werden. Künftig gelten auch diese nach dem Baustein-Prinzip erstellten Reisen als verbundene Reiseleistungen - das Reisebüro gilt damit als Veranstalter der Reise und haftet für die Leistungen, muss möglicherweise den entstandenen Schaden tragen. "Das ist besonders für kleine Reisebüros ein Problem und könnte die Existenz gefährden", sagt Felicitas Richter, Inhaberin des Reisebüros Rosengarten. "Zusätzlich ist das ganze ein Bürokratie-Monster!" ärgert sie sich. Je nach Reiseart müsse zukünftig das jeweils passende Formular aus sieben verschiedenen Formularen ausgewählt werden, um den Kunden vor der Buchung über seine Reiseart zu informieren, so Richter. "Wird das falsche Formular vom Reisebüro-Mitarbeiter ausgewählt, oder das richtige Formular zum falschen Zeitpunkt überreicht, kann das Reisebüro versehentlich in die Veranstalter-Haftung rutschen." Sie ist überzeugt: "Die 'verbundene Reiseleistung' kann für ein Reisebüro folgenschwere Konsequenzen haben!"
Felicitas Richter stellt ihr Reisebüro deshalb auf eine neue Buchungs- und Verwaltungssoftware um, die bei der jeweiligen Buchung die Reiseart erkennen und automatisch das richtige Formular zuordnen soll. Desweiteren musste sie zusätzliche Versicherungen abschließen. U.a. eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung inklusive "ungewollter Veranstaltertätigkeit" und Insolvenzschutz für Reisemittler sowie eine Betriebshaftpflichtversicherung inklusive der Klausel "ungewollter Reiseveranstalter". "Zu allem Überfluss gibt es immer jemanden, der seinen eigenen Vorteil aus einer Sache ziehen kann: Abmahnvereine und Verbraucherschützer sitzen schon in den Startlöchern, um Reisebüros bei Vergehen kostenpflichtig abzumahnen", befürchtet Richter.
Auf ein Wort
Die Zeche zahlt der Verbraucher
Die EU-Pauschalreiserichtlinie muss so schnell wie möglich wieder abgeschafft werden. Es ist zwar lobenswert, dass Brüssel die Verbraucher stärken will. Doch hier findet sich ein gutes Beispiel, dass eine Idee nicht zu Ende gedacht wurde. Die EU-Politiker wollten große Unternehmen treffen. Sie in die Pflicht nehmen, ihre Kunden besser zu schützen. Doch am Ende ist der Verbraucher der Dumme. Künftig muss er auf Pauschal-Pakete verzichten oder zahlt einen deftigen Aufschlag.
Die Neufassung der 1990 erlassenen EU-Richtlinie war Ende 2015 vom EU-Parlament beschlossen worden. Trotz heftiger Proteste deutscher Reisebüros und Verbraucher goss der Bundestag die Regelungen am 2. Juni 2017 in deutsches Recht - laut Handelsblatt mit einer Abstimmung nachts um 1.55 Uhr. Auch das zeigt deutlich, wie wenig ernsthaft man sich in Berlin mit dem Problem beschäftigt hat.
Sascha Mummenhoff
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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