Haben Sie einen Krippenplatz für ihr Kind?
Ab dem 1. August 2013 haben auch ein- und zweijährige Jungen und Mädchen einen Rechtsanspruch auf Betreuung / So ist die Situation im Landkreis.
(bim/ce/kb/mi/mum). Ab 1. August hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen Anspruch auf Betreuung - in einer Krippe, beziehungsweise Tagesstätte oder bei einer Tagesmutter. So wurde es 2008 per Gesetz beschlossen. Aber trotz aller Anstrengungen zeichnet sich ab, dass in vielen Städten nicht ausreichend Plätze zur Verfügung stehen werden.
Dabei ist die Bundesregierung davon ausgegangen, dass 35 Prozent aller Kleinkinder einen Betreuungsplatz in Anspruch nehmen werden. Der Durchschnittswert ist trügerisch, denn mancherorts, vor allem auf dem Land, werden weniger als 35 Prozent der Kinder einen Platz benötigen. In Städten und Ballungsgebieten dagegen, wäre selbst eine Quote von 50 Prozent noch zu wenig.
• So fehlen beispielsweise in Jesteburg vier Krippen-Plätze. „Sofern wir Eltern keinen Platz anbieten können, erhalten sie die Kontaktdaten für eine Tagespflegeperson“, sagt Holger Schölzel, Fachbereichsleiter Familie der Samtgemeinde Jesteburg. Die Tagespflege stelle die zweite Säule zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Krippenplatz dar. Gleichzeitig werde der Ausbau der Krippenplätze in der Gemeinde Jesteburg geprüft. „Es sollen weitere 15 Krippenplätze entstehen“, sagt Schölzel.
Im Elementar-Bereich (drei bis sechs Jahre) würden in den Gemeinden Jesteburg, Bendestorf und Harmstorf alle Anmeldungen zum 1. August erfüllt werden. Bis Sommer 2014 legen weitere Anmeldungen vor. „Diese können nicht vollständig abgedeckt werden“, so Schölzel. In diesen Fällen werde von den Gemeinden die Überbelegung der Gruppen geprüft.
• Bestens vorbereitet ist man offensichtlich in der Samtgemeinde Hanstedt. „Wir können allen Eltern zum 1. August einen Betreuungsplatz anbieten“, sagt Samtgemeinde-Bürgermeister Olaf Muus. Eine Warteliste gebe es nicht. Derzeit entstehen in Brackel und Hanstedt drei weitere Krippengruppen.
• In der Samtgemeinde Tostedt werden voraussichtlich 35 bis 45 Eltern keinen Krippenplatz erhalten. Bei den Kindertagesstätten gibt es derzeit keine konkrete Belegungsstatistik.
• In der Samtgemeinde Hollenstedt gebe es in den Kindertgesstätten derzeit keine Wartelisten. Zur Not würden den Eltern Alternativplätze genannt, so Wolfgang Raabe von der Verwaltung. Bei den derzeit vorhandenen 15 Krippenplätzen fehlen laut Kindergartenbedarfsplan zum 1. August noch sechs Plätze. Wenn im November die Krippe in DRK-Trägerschaft startet, gebe es hingegen nach jetzigem Stand sogar 24 freie Krippenplätze.
• Die Gemeinde Marschacht bietet 15 Krippenplätze an. Derzeit sind alle Plätze belegt, 18 Kinder stehen auf der Warteliste. Die Marschachter CDU hat an den Bürgermeister den Vorschlag zweier Tagesmütter weitergegeben, die in einem Zusammenschluss bis zu vier Kinder unter drei Jahren betreuen wollen.
• In Winsen gibt es auch aufgrund noch fehlender Rückmeldungen von den Trägern keine aktuellen Zahlen über Kiga-Plätze. „Die Träger haben aber signalisiert, dass noch Plätze frei sind. Wir gehen von einer Punktlandung aus“, so Stadtsprecher Theodor Peters.
• Die Samtgemeinde Salzhausen kann allen Kindern einen Krippen-Platz zur Verfügung stellen.
• In der Gemeinde Rosengarten erhalten 17 Kinder zum Stichtag keinen Krippenplatz, die Betroffenen wurde an die Tagespflege verwiesen. Derzeit schafft die Gemeinde in Klecken und Iddensen insgesamt 30 weitere Krippen-Plätze. Außerdem fehlen in Rosengarten 15 Kiga-Plätze zum November will die Gemeinde 25 neue Kiga-Plätze zur Verfügung stellen.
• Die Gemeinde Seevetal konnte urlaubsbedingt keine aktuellen Zahlen mitteilen.
• Das WOCHENBLATT will es wissen! Wenn Sie keinen Krippenplatz bekommen haben, dann mailen Sie uns bitte. Die Adresse lautet: red-buch@kreiszeitung.net.
Eltern können klagen
(mum). Eltern, die im August keinen Krippen-Platz für ihr Kind bekommen, sollten sich zunächst an das zuständige Jugendamt wenden. Kann das Jugendamt innerhalb einer angemessenen Wartezeit - etwa zwei oder drei Monate - keinen Platz zur Verfügung stellen, können Eltern die Stadt oder Gemeinde, vertreten durch das Jugendamt, beim zuständigen Verwaltungsgericht verklagen. Dazu genügt ein formloser Brief, ohne anwaltlichen Beistand.
Die Klagefrist beträgt vier Wochen ab Zustellung des Ablehnungsbescheids. In manchen Bundesländern müssen Eltern vor einer Klage zunächst einen fristgemäßer Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
Für Klagen vor dem Verwaltungsgericht ist kein Rechtsanwalt nötig. Gerichtskosten entstehen den Eltern nicht - aber Anwaltsgebühren, falls sie sich doch von einem Anwalt beraten und vor Gericht vertreten lassen.
Übrigens: Eltern können von der Gemeinde angebotene Betreuungsplätze nur unter bestimmten Umständen ablehnen. Etwa dann, wenn der Weg dorthin zu weit ist. In verschiedenen Gerichtsurteilen wird als „zumutbare Entfernung“ maximal fünf Kilometer oder maximal 30 Minuten Fahrzeit oder Fußweg definiert.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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