Landkreis Harburg
Razzia bei Ballon-Betrüger Karsten Funk
Die Polizei hat am Mittwoch an acht Orten in Norddeutschland - darunter auch Handeloh - Einrichtungen durchsucht, die im Zusammenhang mit dem verurteilten Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt) stehen. 60 Beamte waren im Einsatz. Sie stellten unter anderem 72 Fahrzeuge, 28 Ballonhüllen und zwölf Ballonkörbe nebst Zubehör sicher. Der Grund für die Maßnahme war laut Polizeibericht ein aus einem Insolvenzverfahren resultierendes Strafverfahren.
mum. Handeloh-Wörme. War das endlich der finale Schlag gegen den Ballon-Betrüger Karsten Funk aus Handeloh-Wörme (Samtgemeinde Tostedt)? Wie die Polizei mitteilte, wurden am Mittwoch insgesamt neun Objekte in Norddeutschland Ziel einer großangelegten Durchsuchung. Etwa 60 Beamte waren im Einsatz. Die Behörden stellten unter anderem 52 Autos sicher - darunter wertvolle Youngtimer vor allem der Marken VW und Mercedes sowie drei Motorräder, neun Anhänger, fünf Traktoren und zwei Unimogs. Insgesamt mehr als 70 Fahrzeuge. Hinzu kommen 28 Ballonhüllen und zwölf Ballonfahrkörbe. Der Gesamtwert der beschlagnahmten Gegenstände steht noch nicht fest. Schätzungen zufolge dürfte er sich im sechsstelligen Bereich bewegen.
Der Grund für die Maßnahme war laut Polizeibericht ein aus einem Insolvenzverfahren resultierendes Strafverfahren gegen "einen Ballonfahrtveranstalter aus dem Bereich Handeloh". Zweifel daran, dass es sich dabei um Karsten Funk handelt, gibt es nicht. Bei den Durchsuchungen wurden unter anderem Objekte in Handeloh, Fintel, Hemslingen, Schwerin, Hatten und Hannover durchsucht.
Wie kaum jemand zuvor narrt Karsten Funk seit Jahren die Behörden. Dabei war der Handeloher bereits im Dezember 2017 zu 20 Monaten Haft vom Amtsgericht Tostedt verurteilt wurden (das WOCHENBLATT berichtete). Die Strafe wurde zu einer dreijährigen Bewährungsstrafe ausgesetzt. Möglich wurde das - aus Sicht vieler Funk-Opfer zu milde Urteil - dank eines Deals, den Funks Anwälte mit der Staatsanwaltschaft ausgehandelt hatten.
Tausende Kunden, die dem Mann aus Handeloh auf den Leim gegangen waren, hatten ihr Geld verloren, denn Funk hatte auch Privatinsolvenz angemeldet. Der Schaden dürfte, da sind sich Prozessbeobachter einig, in die Millionen gehen. Funk wurden unter anderem gewerbsmäßiger Betrug und "Fliegen ohne Lizenz" vorgeworfen.
Laut Staatsanwaltschaft hatte Funk zahlreiche Gutscheine für Ballonfahrten verkauft, aber diese nie durchgeführt. Dabei war, davon ist die Anklage überzeugt, Funk bewusst, dass er die große Anzahl an Gutscheinen nie würde abwickeln können. Die Ballonfahrten wurden immer wieder - meist kurzfristig - abgesagt.
Das Gericht untersagte Funk jegliche Beteiligung an Unternehmen des Luftfahrtgewerbes. Das Verbot trat zum 30. April in Kraft. "So lange bekommt der Verurteilte Zeit, seine Beteiligungen aufzulösen", sagte Richterin Dr. Valentin-Gerecke damals bei der Urteilsbegründung. Doch daran hat sich Funk offensichtlich nie gehalten.
Wie Oberstaatsanwalt Kai Thomas Breas, Sprecher der Stader Staatsanwaltschaft, auf WOCHENBLATT-Nachfrage mitteilte, wollte Funk Mitte Juni mit sieben Passagieren in einem Heißluftballon bei Ahrensburg (Schleswig-Holstein) abheben. "Das hat die Polizei verhindert", so Breas. "Karsten Funk ist nicht im Besitz der erforderlichen Lizenz, um eine solche Ballonfahrt durchzuführen. Laut Staatsanwaltschaft beschlagnahmten die Beamten damals nicht nur den Heißluftballon und den dazugehörigen Korb, sondern auch das Begleitfahrzeug sowie Bargeld.
Zudem gibt es weitere Hinweise dafür, dass Funk trotz der Untersagung weiterhin in der Branche tätig ist. So suchen etwa "Die Ballonfahrer" Ballonbegleiter bei eBay-Kleinanzeigen. Als Anschrift wird Handeloh genannt. Fragen werden unter einer Nummer beantwortet, die zuvor Funk für seine Geschäfte verwendet hat.
Auf Nachfrage bestätigte jetzt Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme, dass gegen Funk weitere Anzeigen vorliegen.
Zwei voneinander getrennte Verfahren
Mit dem Fall, oder besser mit den Fällen, von Karsten Funk sind zurzeit das Amtsgericht Tostedt und die Staatsanwaltschaft Stade beschäftigt.
Das Amtsgericht Tostedt prüft derzeit, ob ein solcher Verstoß gegen Bewährungsauflagen vorliegt. Hier hat Funk Gelegenheit, in der Sache Stellung zu nehmen.
Kommt die zuständige Richterin dann zum dem Schluss, dass Funk gegen die Auflagen verstoßen hat, hat sie entweder die Möglichkeit, die Bewährungsfrist zu verlängern oder die Bewährung zu widerrufen. In letzterem Fall müsste Funk seine Haftstrafe antreten. Er hat dann jedoch die Möglichkeit, vor dem Landgericht in Stade eine Prüfung zu beantragen. Beide Termine sind nicht-öffentlich.
Das aktuelle Verfahren, das im Zusammenhang mit der Durchsuchung steht, ist davon nur indirekt betroffen. "Es gibt Hinweise darauf, dass Funk in Zusammenhang mit seiner Insolvenz Straftaten verübt hat", so Oberstaatsanwalt Dr. Burkhard Vonnahme. "Diesen Hinweisen sind wir jetzt nachgegangen." Er rechne aber nicht damit, dass noch in diesem Jahr eine mögliche Anklage erhoben wird. Es heißt, dass Funk Werte vor dem Insolvenzverfahren verstecken wollte. Auf Nachfrage bestätigte Vonnahme, dass gegen Funk weitere Anzeigen vorliegen.
Funk klagt gegen WOCHENBLATT
Auch das WOCHENBLATT befindet sich in einer juristischen Auseinandersetzung mit Karsten Funk. Das Landgericht Stade hatte im Sommer per einstweiliger Verfügung - unter Androhung einer Ordnungsstrafe von 250.000 Euro ersatzweise einer Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten gegen den Geschäftsführer des WOCHENBLATT - verboten, die Privatadresse von Karsten Funk zu veröffentlichen.
Gegen diese ungerechtfertigte einstweilige Verfügung hat das WOCHENBLATT juristische Schritte eingeleitet. Der Gerichtstermin wurde seitens des Gericht verschoben.
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<a target="_blank" rel="nofollow" href="https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/jesteburg/blaulicht/polizei-stoppt-ballon-betrueger-d114319.html">Polizei stoppt Ballon-Betrüger</a>
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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