Jesteburg: 70.000 Euro beim Bauhof eingespart
Bürger sollen Straßen selber reinigen
Die Gemeinde Jesteburg steckt "finanziell in höchsten Nöten", beschreibt es Jörg Berberich, CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat als Erklärung für die jüngste Sparmaßnahme: 70.000 Euro will die Gemeinde einsparen, in dem sie die "freiwillige Leistung" Straßenreinigung streicht. Stattdessen müssen Anlieger die meisten Straßen selbst reinigen. Das ist aber nicht so neu, wie viele glauben.
Nur Hauptverkehrsstraßen können in Zukunft noch vom Bauhof gereinigt und gestreut werden. Das sind Brückenstraße, Harburger Straße, Hauptstraße, Itzenbütteler Buchen, Itzenbüttler Sod, Itzenbüttler Straße, Lindenstraße, Lüllauer Dorfstraße, Lüllauer Straße, Pinnerbarg, Reindorfer Straße, Sandbarg, Schierhorner Straße, Schützenstraße und Thelstorfer Straße.
Das sei aber im Grunde nicht neu, betont Gemeindesprecher Stefan Ahrens. "Es handelt sich um die konsequentere Umsetzung einer bereits seit Langem bestehenden Pflicht der Bürger." Bislang habe die Gemeinde Jesteburg hier sehr kulant gehandelt, wenn der Reinigungspflicht nicht oder nicht im vollen Umfang nachgekommen worden sei. Der Bauhof sei dann beauftragt worden, hier Abhilfe zu schaffen und schlimmere Schäden abzuwenden.
"Die aktuell schlechte Finanzlage zwingt die Gemeinde Jesteburg aber u. a. dazu, derartige freiwillige Leistungen auf den Prüfstand zu stellen. Mehr ist hier bislang noch nicht beschlossen", sagt Ahrens. Dass die Bürger in diesem Zusammenhang wieder stärker an ihre Pflicht erinnert werden sollen, die in den letzten Jahren schon immer bestanden habe, sei da naheliegend, damit die Mitarbeitenden von Bauamt und Bauhof weiter zuverlässig den Pflichtaufgaben nachkommen könnten.
Die Satzung wird vielen Bürgern aktuell wohl nicht im Gedächtnis sein, da bisher die Gemeinde die Arbeiten erledigt hat. Deshalb will die Gemeindeverwaltung in den nächsten Monaten die Bürger über die Pflichten informieren.
"Die Gemeindeverwaltung hat die politischen Fraktionen darüber informiert, dass der Bauhof zukünftig nicht mehr in der Lage sein wird, den bisherigen freiwilligen Bürgerservice der Straßenreinigung zu leisten", teilte Berberich mit. Bauhofmitarbeiter könnten dringend notwendige Leistungen wie beispielsweise Straßenreparaturen nicht oder nur ungenügend erbringen, weil die Straßenreinigung freiwillig erledigt worden sei. Das soll nun anders werden.
Die Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde stammt tatsächlich aus dem Jahr 1993. In der steht unter Paragraf 1, Übertragung der Reinigungspflicht auf die Anlieger: "Innerhalb der geschlossenen Ortslage (...) wird die Reinigung der öffentlichen Straßen einschließlich Winterdienst den Eigentümern der angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke übertragen." Das heißt: Fahrbahnen, Gehwege, Gossen, Radwege, Parkspuren, Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen sowie Sickermulden und Straßengräben müssen jetzt von den Eigentümern gereinigt werden - egal ob es sich um eine asphaltierte Straße oder einen Schotterweg handelt. Ausgenommen sind nur die Gullys. Eigentümer, Pächter oder Mieter müssen regelmäßig Schmutz, Laub, Papier, sonstigen Unrat und Wildkraut entfernen. Im Winter muss bei Glätte gestreut sowie Schnee und Eis beseitigt werden.
Schon heute seien Mängel bei Grasschnitt und Reinigung erkennbar, so Berberich. Die CDU der Samtgemeinde Jesteburg möchte daher dazu motivieren, dass "wir als Bürger gemeinschaftlich unsere Gemeinde wieder ansehnlicher machen und uns gegenseitig helfen, auch ohne formale Straßenreinigungssatzungen zu zitieren." Es sei der Zeitpunkt gekommen, an dem "wir alle das Wohl unserer Gemeinschaft aktiv sicherstellen sollten."
Die Straßenreinigungssatzung, ergänzt um die Straßenreinigungsverordnung ist zu finden unter: https://www.jesteburg.de/service-politik/verwaltung/ortsrecht/samtgemeinde-jesteburg
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.