Jesteburg muss 4,5 Millionen Euro zurückzahlen
Finanzamt München hebt Gewerbesteuermessbescheid auf / Verschuldung verdoppelt sich.
mum. Jesteburg. Diese Nachricht trifft die Gemeinde Jesteburg hart und unvorbereitet: Das Finanzamt München hat der Verwaltung jetzt mitgeteilt, dass ein Gewerbesteuermessbescheid aus dem Jahr 2009 für das Jahr 2006 aufgehoben wird. Eine Wertpapierhandelsgesellschaft hatte damals eine Betriebsstätte in Jesteburg unterhalten. Die Gesellschaft hatte gegen den Bescheid geklagt, das Finanzgericht hat nun den Bescheid aufgehoben und dazu festgestellt, dass keine Einkünfte aus einem Gewerbetrieb, sondern aus einem Kapitalbetrieb erzielt wurden. Jesteburg muss 2,8 Millionen Euro Gewerbesteuer und 1,67 Millionen Euro Erstattungszinsen zahlen. Im Gegenzug entfallen 2018 und 2019 Umlagen (Samtgemeinde und Kreis) in Höhe von etwa 2,2 Millionen Euro.
Da die fast 4,5 Millionen Euro bereits in den nächsten zwei bis drei Monaten fällig werden, muss sich Jesteburg das Geld über einen Liquiditätskredit besorgen. Kurzfristig sei laut Kämmerer Henning Oertzen zwar kein Haushaltskonsolidierungskonzept notwendig. "Allerdings wird die mittelfristige Verschuldung voraussichtlich bei vier Millionen Euro liegen." Bisher sei mit einer Verschuldung von zwei Millionen Euro gerechnet worden. "Die Zins- und Tilgungsleistungen fallen dadurch erheblich höher aus."
Laut Verwaltungschef Hans-Heinrich Höper sei der rechnerische Ausgleich des Ergebnishaushaltes noch möglich. Zum einen, weil die Gemeinde über eine Ergebnisrücklage von 1,6 Millionen Euro aus dem Vorjahr verfügt. Zum anderen, weil sie durch den Verkauf des Festhallengrundstücks ("Famila") und einer Fläche an den Brettbeekskoppeln außerordentliche Erträge von insgesamt 1,9 Millionen Euro erzielen könnten. "Ab 2020 sind diese Reserven aufgebraucht. Die Gemeinde muss etwas tun. Diese Botschaft ist nicht neu, bekommt jetzt aber eine andere Dimension." Mit anderen Worten: Jesteburg muss den Gürtel deutlich enger schnallen.
Höper will das Urteil nicht einfach so hinnehmen. "Wir werden uns rechtlich beraten lassen", so der Verwaltungschef. "Zunächst geht es darum, überhaupt Akteneinsicht zu bekommen. Wir haben seit der Veranlagung keinerlei Hinweise seitens des Finanzamtes darüber erhalten, dass der Steuerpflichtige gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes Einspruch eingelegt und ein Klageverfahren stattgefunden hat." Allerdings: Die Abgabenordnung sei sehr eindeutig. "Wird der Grundlagenbescheid aufgehoben, müssen wir unseren Steuerbescheid aufheben. Aber aus welchen Gründen hat das Finanzamt den Bescheid aufgehoben? Das gilt es zu klären."
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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