Mehr Service nach dem Tod
Noch vor der Sommerpause hat der Hanstedter Samtgemeinderat die neue Friedhofssatzung auf den Weg gebracht. Und damit gleich eine ganze Reihe von Verbesserungen beschlossen. Unter anderem sind künftig Urnenbestattungen unter Bäumen auf den Friedhöfen in Wesel, Sahrendorf und Ollsen möglich. „Damit muss niemand, der hier zu Hause ist, auf private Friedwälder oder Ruheforste ausweichen“, sagt Hanstedts Bürgermeister Gerhard Schierhorn (UNS).
Außerdem wurde die Ruhezeit der Gräber um fünf Jahre verkürzt. Gerhard Schierhorn: „Gerade in Hinblick auf die Kosten hat sich die Frage gestellt, ob Angehörige für 30 Jahre in die Pflicht genommen werden können.“
mum. Hanstedt. „Mit dem Thema Friedhöfe mag sich nicht jeder gern beschäftigen“, weiß Hanstedts Bürgermeister Gerhard Schierhorn (UNS). Bereits im Wahlprogramm der Wählergemeinschaft UNS aus dem Jahr 2011 habe man eine Initiative zur Modernisierung der Friedhofssatzung der Samtgemeinde Hanstedt angekündigt. „Zwischenzeitlich gab es weitere Anregungen aus der Bürgerschaft zu diesem Thema“, sagt Schierhorn. Insbesondere die Grabpflege und die Kosten der Grabstellen hätten die Bürger bewegt. „Gerade in Hinblick auf die Kosten stellt sich die Frage, ob die Angehörigen für 30 Jahre in die Pflicht genommen werden können.“
Im März 2015 habe die Wählergemeinschaft dann einen Antrag auf Modernisierung der Friedhofsatzung gestellt. Nachdem alle kommunalen Friedhöfe besichtigt worden waren, beschloss der Samtgemeinderat im Juni die neue Friedhofssatzung (das WOCHENBLATT berichtete). „Viele UNS-Anregungen wurden übernommen“, so Schierhorn zufrieden. Das gelte vor allem für die Verkürzung der Ruhezeit von 30 auf 25 Jahre und die Einführung neuer Bestattungsformen, wie etwa Baumbestattungen und Ruhegemeinschaften. Schierhorn: „Insbesondere die Baumbestattungen waren uns wichtig, weil jetzt die Bürger nicht mehr auf die Nutzung auswärtiger Friedwälder oder Ruheforsten angewiesen sind, sondern in ihrer Samtgemeinde auf drei ausgewählten Friedhöfen ein vergleichbares und kostengünstiges Angebot nutzen können.“ Dabei handelt es sich um die Friedhöfe in Wesel, Ollsen und Sahrendorf.
Schierhorn weist darauf hin, dass die kirchlichen Friedhöfe in Hanstedt und Egestorf davon nicht berührt sind. „Diese Satzungen werden vom jeweiligen Kirchenvorstand festgelegt.“
Das sind die wichtigsten Neuerungen. Sie gelten sei dem
1. Juli:
• Urnenbestattungen sind künftig unter Bäumen auf den Friedhöfen in Wesel, Sahrendorf und Ollsen für alle Einwohner der Samtgemeinde möglich. Ein Ausweichen auf private Friedwälder oder Ruheforste ist nicht mehr notwendig.
• Urnen- und Erdbestattung sind in so genannten Ruhegemeinschaften (Pflege übernimmt eine Gartenbaufirma) auf den Friedhöfen in Asendorf und Brackel für alle Einwohner der Samtgemeinde möglich.
• Die Ruhezeit wird von 30 auf 25 Jahre verkürzt.
• Auf Antrag können nun auch Nichteinwohner auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Hanstedt beerdigt werden.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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