Hätte die Erste Samtgemeinderätin bleiben können?
Nach WOCHENBLATT-Bericht: Bund der Steuerzahler fordert Prüfung der Abberufung Petra Buzinas
Was wusste der Landkreis Harburg - und hätte das Ganze verhindert werden können? Die Abberufung der Ersten Samtgemeinderätin Jesteburgs, Petra Buzina, ist nicht nur ein bislang einmaliger Vorgang im Landkreis Harburg - sondern ruft jetzt auch den Bund der Steuerzahler Niedersachsen und Bremen (BdSt) auf den Plan.
Das WOCHENBLATT hatte Anfang März exklusiv über die angestrebte Abberufung der Ersten Samtgemeinderätin berichtet. Mittlerweile wurden Fakten geschaffen, Petra Buzina ist seit zwei Wochen nicht mehr im Amt. 2020 als Wahlbeamtin auf acht Jahre gewählt, erhält sie jedoch für den Rest ihrer Amtszeit, sechs Jahre und neun Monate, weiterhin etwa zwei Drittel ihrer Bezüge, etwa 61.500 Euro im Jahr. Die Samtgemeinde trägt zudem weitere Ausgaben für Versorgungskasse und Pensionsrücklagen, so dass für diesen Zeitraum von Kosten von rund einer halben Million Euro ausgegangen werden kann - für eine Mitarbeiterin, die nicht arbeitet, und deren Stelle gleichzeitig neu besetzt werden muss.
Der Bund der Steuerzahler möchte jetzt vom Landkreis Harburg wissen, ob diese enormen haushaltswirtschaftlichen Belastungen nicht verhindert hätten werden können - und fragt bei Landrat Rainer Rempe nach, welche vorbeugende und konfliktbegrenzende Maßnahmen seitens der kommunalen Aufsicht ergriffen worden sind. Denn der Grund für die Abberufung liegt auf der zwischenmenschlichen Ebene: Petra Buzina soll sich in ihrer Position als kommissarische Verwaltungsleitung mit einigen langjährigen Mitarbeitern "angelegt" haben. Eine weitere Zusammenarbeit sei erschwert. Bis zur Abberufung war die Erste Samtgemeinderätin über einen Zeitraum von etwa neun Monaten ihrem Amt ferngeblieben. Nach Überstundenabbau und Urlaub galt sie zuletzt als dienstunfähig.
Der zuständigen Aufsicht beim Landkreis Harburg dürften die Konflikte in der Rathausverwaltung nicht entgangen sein, ist der Bund der Steuerzahler überzeugt.
Der Verband fragt die Kreisverwaltung:
1. Welche Art von Initiativen, Gesprächen und Beratungen es seitens der Aufsicht mit dem Ziel gegeben hat, zu vermitteln, vorbeugend zu wirken und die Ursachen von persönlich ausgetragenen Konflikten zu beseitigen,
2. ob und ggf. in welcher Intensität sich die Aufsicht von der Samtgemeinde über einzelne Vorgänge unterrichten ließ, seit der Aufsicht bekannt war, dass eine geordnete Verwaltungsführung der Samtgemeinde nicht mehr geben war,
3. ob Fehlverhalten ggfs. mit Mitteln des Disziplinarrechts zu ahnden war und die Aufsicht entsprechende Empfehlungen dazu abgab.
Zwar gebe die kommunale Selbstverwaltung den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch solle die Aufsicht über die Gemeinden deren Entschlusskraft und Verantwortungsfreude nicht beeinträchtigen. "Allerdings halten wir es für angezeigt, dass die Aufsicht auch im Vorfeld finanziell bedeutender Personalentscheidungen als Ratgeber der Gemeinden in allen rechtlichen und tatsächlichen Fragen zur Verfügung steht, insbesondere auch wenn und sobald Zweifel an der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung aufkommen", sagt Bernhard Zentgraf, Vorsitzender des regionalen BdSt. "Dass eine drohende Abwahl einer kommunalen Wahlbeamtin eine besonders kostspielige Angelegenheit für Steuerzahler ist und deshalb nur als Ultima Ratio ergriffen werden darf, dürfte unbestritten sein."
Jetzt soll der Landrat Stellung nehmen zu vorbeugenden und konfliktbegrenzenden Aktivitäten des Landkreises im Rahmen der Aufsicht. as.
Redakteur:Anke Settekorn aus Jesteburg |
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