Streit um Zufahrt - darum geht es! Hausverwalterin Heide Nemitz erklärt Veto der Eigentümergemeinschaft zu den Plänen auf dem Studio-Areal

Heide Nemitz vertritt die Eigentümergemeinschaft | Foto: CDU Jesteburg
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mum. Bendestorf. Seit Jahren wird in Bendestorf über die Nachnutzung des Filmstudio-Areals diskutiert. Wie berichtet, plant Investor und Erschließer Friedrich-Wilhelm Lohmann, 30 Wohneinheiten in Häusern mit zwei Vollgeschossen sowie einem Staffelgeschoss. Nicht geklärt ist jedoch die Zufahrt zu dem Areal. Politik und Verwaltung hatten bislang eine Variante favorisiert, für die Teile von Flurstücken östlich der Zufahrt in Anspruch genommen werden. Diese etwa 25 Quadratmeter befinden sich nicht im Eigentum der Gemeinde. Sie gehören einer Eigentümergemeinschaft, die bislang nicht bereit war, zu verkaufen. Es hieß, die Eigentümer (ihnen gehört der Wohnkomplex am Harmstorfer Weg) fürchten, dass durch den Betrieb des geplanten Filmmuseums der Autoverkehr zunehmen könnte. Mit diesem Vorurteil will Heide Nemitz aufräumen. Sie ist Hausverwalterin und zugleich Mitglied des Bendestorfer Gemeinderats (CDU).
„Es ist richtig, dass die Eigentümer der Immobilie bisher einem Verkauf oder der Einräumung einer Überfahrt nicht zugestimmt haben“, so Nemitz. Allerdings seien die Gründe nicht ausschließlich die Befürchtung stark zunehmenden Verkehrs und damit verbunden Lärms. „Auf der benötigten Fläche ist gemäß Baugenehmigung die Errichtung von Stellplätzen vorgesehen und diese durch eine Baulast durch den Landkreis Harburg gesichert“, erklärt die Hausverwalterin. Ferner müsse der Abstand der vorhanden Stellplätze zwischen dem Wohngebäude und der benötigten Fläche eine bestimmte Breite haben, da durch eine weitere Baulast die Zuwegung zu der hinteren Bebauung „Harmstorfer Weg 3“ mit Ver- und Entsorgungsfahrzeugen sowie Rettungsfahrzeugen von jeglicher Bebauung freizuhalten sei. „Das hat zur Folge, dass die benötigten Stellplätze nicht anderweitig auf dem Grundstück errichtet werden können“, so Nemitz. Ferner sei jedem Eigentümer ein Stellplatz zugeordnet. Sollte die Gemeinschaft daher ohne Klärung dieser Baulasten einem Verkauf zustimmen, drohe Ärger vom Landkreis.
„Auf dieses Problem haben wir bereits 2010 hingewiesen“, so Nemitz. Mehrfach habe die Gemeinschaft in Gesprächen mit dem Bürgermeister, dem Vorhabenträger und der Verwaltung eine Lösung als Grundvoraussetzung für eine Zustimmung gefordert. „Bislang allerdings ohne Erfolg.“

Redakteur:

Sascha Mummenhoff aus Jesteburg

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