Landkreis Harburg: Neues Erklärvideo
Das Auto online abmelden
Immer mehr Dienstleistungen der Kreisverwaltung können bequem online vom Sofa aus in Anspruch genommen werden. Dazu gehört auch die An- und Abmeldung von Fahrzeugen. Weil die meisten Bürger dies aber nicht dauernd tun und deshalb wenig Routine haben, haben Kreissprecherin Kimberley Sievers, Praktikant Marlon Dilba, Student Jan Bresch und „Regisseurin“ Mari Gomez für die Kfz-Zulassung der Kreisverwaltung ein Erklärvideo gedreht, das anschaulich durch die Online-Abmeldung führt.
Das Video steht ab sofort unter www.landkreis-harburg.de/ikfz-video sowie auf den Facebook- und Youtube-Kanälen des Landkreises Harburg unter https://www.facebook.com/LandkreisWL/ und https://shorturl.at/bopqP zur Verfügung. Dabei bietet das Video aber nur einen kleinen Einblick in die Möglichkeiten von i-KfZ, ein zweites Video zur Online-Anmeldung ist in Vorbereitung.
Wie funktioniert i-Kfz?
Grundsätzlich können die Bürger ihre Fahrzeuge über portal.landkreis-harburg.de oder www.landkreis-harburg.de/buergerservice-online online an- und abmelden. Auch möglich: Wiederzulassungen, Umschreibungen mit oder ohne Halterwechsel und die Auswahl von Elektro-, Saison- und Oldtimerkennzeichen (H).
Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nach dem Oktober 2017 zugelassen wurde und damit über die notwendigen Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I, Teil II und den Stempelplaketten des Kennzeichenschilds verfügt. Bei einem Umzug innerhalb des Landkreises kann das Auto bereits früher zugelassen worden sein: Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug ab Januar 2015 zugelassen wurde, damit Sicherheitscodes auf der Zulassungsbescheinigung Teil I und den Stempelplaketten angebracht sind.
Sofort losfahren bei Online-Anmeldung
Nach den meisten Online-Vorgängen kann gleich losgefahren werden, im Amtsdeutsch, "das Fahrzeug sofort in Betrieb genommen werden." Man muss nicht mehr auf Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten fürs Nummernschild warten, sondern kann mit den zugeteilten, noch ungestempelten Kennzeichen und dem ausgedruckten Zulassungsbescheid direkt am Straßenverkehr teilnehmen, bis Fahrzeugpapiere und Stempelplaketten nach spätestens zehn Tagen per Einschreiben zugestellt wurden.
Zeit und Geld sparen
Die Gebühren für die Zulassung vor Ort in der Zulassungsstelle hat die Bundesregierung vergangenen September erhöht. Im Gegenzug wurden die Gebühren für die Onlinezulassung gesenkt. Nutzer müssen sich nicht mehr für jeden einzelnen Vorgang über einen Personalausweis oder elektronischen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Funktion identifizieren. Natürliche Personen können alternativ auch die Bund ID mit einem Elster-Zertifikat nutzen. Juristische Personen wie Firmen können auch einen Antrag über ihr Unternehmenskonto Bund mit einem Elster-Zertifikat stellen. Wer ein Fahrzeug online abmelden möchte, braucht sich gar nicht mehr zu identifizieren.
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