Das Freizügigkeitsrecht endet Mitte März
Brexit: 200 Briten sind im Landkreis Harburg betroffen.
(mum). Der 23. März 2019 markiert eine historische Zäsur für die Europäische Union und das Vereinigte Königreich: Den Brexit, mit dem Großbritannien um Mitternacht die EU verlassen soll. Im Juni 2016 stimmten 51,89 Prozent der britischen Wahlberechtigen für den Austritt aus der EU. Seither verhandeln die britische Regierung und die Europäische Union über ein Austrittsabkommen, konnten sich bisher aber noch nicht einigen. Der Brexit steht kurz bevor: Ob geregelt oder ungeregelt und mit welchen Inhalten, vermag derzeit keiner zu sagen. Das WOCHENBLATT berichtete bereits, welche Konsequenzen Unternehmen aus dem Landkreis Harburg befürchten (nachzulesen unter www.kreiszeitung-wochenblatt.de; Stichwort Brexit). Doch wie steht es um die mehr als 200 britischen Staatsangehörigen, die im Landkreis zu Hause sind. "Sie sind zunehmend verunsichert", weiß Kreissprecher Bernhard Frosdorfer. "Sicher beantworten können die Ausländerrechtler in der Abteilung Migration des Landkreises das derzeit noch nicht: Die Antwort hängt davon ab, auf welche Regelungen sich die EU und das Vereinigte Königreich einigen."
Fest stehe jedoch schon jetzt, dass für Briten nach dem Brexit nicht mehr das Freizügigkeitsrecht für EU-Bürger gelten wird. Ihre bisherigen Aufenthaltsrechte müssen dann umgewandelt werden. "Am wahrscheinlichsten erscheint es derzeit, dass britische Staatsangehörige abhängig von der Dauer ihres Aufenthalts in Deutschland Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnisse nach dem Aufenthaltsgesetz bekommen", so Frosdorfer. Offen sei, welche weiteren Faktoren in diese Entscheidung einfließen.
Die Abteilung Migration des Landkreises Harburg empfiehlt britischen Staatsbürgern, fristwahrend einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Dieser Antrag kann unter https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/allgemeines-auslaenderrecht-901001084-20100.html heruntergeladen und sollte dann unterschrieben per Post an den Landkreis Harburg, Abteilung Migration, Allgemeines Ausländerrecht, Schlossplatz 6, 21423 Winsen (Luhe) geschickt werden.
Welche Unterlagen beigefügt werden müssen, ist derzeit noch völlig offen. Der Landkreis empfiehlt derzeit lediglich, eine Kopie des Passes oder Ausweises mitzuschicken.
Ebenso unklar ist derzeit, ob es eine gesetzliche Frist für die Antragsstellung geben wird und welche Folgen ein Fristversäumnis haben könnte. Der Landkreis Harburg geht derzeit davon aus, dass es nach dem Brexit eine mindestens dreimonatige Übergangsfrist geben wird, um einen Antrag zu stellen. Briten, die vor dem Brexit ein Aufenthaltsrecht beantragen, sind in jedem Fall auf der sicheren Seite.
Die Abteilung Migration des Landkreises wird unter https://www.landkreis-harburg.de/portal/seiten/allgemeines-auslaenderrecht-901001084-20100.html aktuell über die ausländerrechtlichen Folgen des Brexit informieren. Britische Staatsbürger werden gebeten, sich hier regelmäßig zu informieren. In Kürze finden sich hier auch Informationen, unter welchen Bedingungen Briten nach dem Brexit nach Deutschland einreisen und Aufenthaltsrechte erhalten können.
So sieht es im Landkreis Stade aus
(jd). Von den 221 britischen Staatsbürgern im Landkreis Stade, die keinen deutschen Pass besitzen, sind 150 Männer und 71 Frauen. Die meisten leben in Buxtehude (64), gefolgt von Jork (38) und Stade (35). Die am längsten hier lebende Britin ist 91 und wohnt seit ihrer Geburt im Jahr 1927 in Deutschland.
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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