Landkreis Harburg
Jetzt Führerscheine umtauschen
Aus dem alten „Lappen“ wird die Karte: Der rosa und der graue Führerschein haben ausgedient und müssen umgetauscht werden. Jetzt sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 dran: Graue oder rosa Papierführerscheine müssen bis Donnerstag, 19. Januar 2024 in einen befristeten EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Das dürften schätzungsweise noch um die 5.000 Personen im Landkreis Harburg betreffen.
Nach dem Ablauf der Frist verliert zwar nicht die Fahrerlaubnis ihre Gültigkeit, aber das alte Dokument. Bei einer Polizeikontrolle könnte dann ein Verwarngeld fällig werden. Wer schon einen unbefristeten EU-Kartenführerschein hat, ist nicht von dieser Umtauschaktion betroffen. Die Umtauschfristen für die älteren „Scheckkarten“-Führerscheine beginnen im Januar 2026.
Hintergrund der Umtauschaktion: Führerscheine sollen künftig EU-weit fälschungssicher und einheitlich sein. Durch die Befristung soll immer ein aktuelles Bild dazugehören. Bundesweit müssen Millionen alte Führerscheine umgetauscht werden.
Wer seinen Führerschein umtauschen muss, sollten zeitnah einen Termin bei der Abteilung Verkehr des Landkreis-Bürgerservices buchen. Das geht auch online über www.termin.landkreis-harburg.de: Für den Termin im BürgerService kann ein Standort - Winsen, Seevetal-Hittfeld oder Buchholz - und der Button „Umstellung Papierführerschein" ausgewählt werden. Dann wird man zur Terminauswahl weitergeleitet.
Für den Umtausch brauchen Antragsteller einen gültigen Personalausweis, den bisherigen Führerschein und ein aktuelles biometrisches Passfoto. Wer seinen jetzigen Führerschein bei einer Führerscheinstelle außerhalb des Landkreises Harburg erhalten hat, muss von der Ausstellungsbehörde des letzten Führerscheins eine Karteikartenabschrift zur Kreisverwaltung schicken lassen.
Wer nicht extra beim BürgerService vorbeikommen möchte, kann den Tausch auch online über das Serviceportal des Landkreises beantragen: Dazu muss man sich mit einem Nutzerkonto auf https://portal.landkreis-harburg.de anmelden, den Online-Service „Umstellung auf den EU-Führerschein“ auswählen und die erforderlichen Unterlagen hochladen (Personalausweis Vorder-und Rückseite, Führerschein Vorder- und Rückseite, biometrisches Foto, Karteikartenabschrift, eingescannte Unterschrift). Der neue Führerschein kann dann beim BürgerService-Standort Winsen, Buchholz oder Seevetal-Hittfeld abgeholt werden.
Für die Geburtenjahrgänge von 1953 bis 1964 sind die Umtauschfristen abgelaufen, ein Umtausch ist aber weiter möglich. Wer vor 1953 geboren ist, muss den alten Papierführerschein erst ab 2033 umtauschen. Für die Jahrgänge ab 1971 steht der Umtausch bis 19. Januar 2025 an.
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