Schulausfall: Der Landkreis entscheidet
(mum). Jetzt beginnt die kühle Jahreszeit, der Winter steht vor der Tür. Dann ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch der erste Schnee fällt. Wenn auf glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden kann, kommt es kurzfristig zu Schulausfällen. Die jeweiligen Landkreise sind für die Schülerbeförderung zuständig und treffen in der Regel erst am frühen Morgen die Entscheidung, ob Unterricht stattfinden kann. Genaue Informationen werden dann umgehend über die regionalen Rundfunksender zusammen mit den Verkehrshinweisen nach den Nachrichten bekanntgegeben. Manche Landkreise stellen diese Hinweise auf ihrer Homepage ein oder bieten einen Service per SMS-Benachrichtigung.
Eine weitere Informationsquelle bietet das Internet:
Die Verkehrsmanagementzentrale Niedersachsen informiert aktuell unter der Adresse
www.vmz-niedersachsen.de (Rubrik "Niedersachsen mobil"; Stichwort "Schulausfälle").
Grundsätzlich gilt, dass Eltern, die eine unzumutbare Gefährdung ihrer Kinder auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, ihre Kinder auch dann zu Hause behalten können, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet worden ist. Trotz Unterrichtsausfall gewährleisten alle Schulen Betreuung für Schüler.
Ein Lese-Tipp:
Es schneit: Fällt die Schule aus?
Redakteur:Sascha Mummenhoff aus Jesteburg |
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