Jesteburg: Regeln für Silvester
Vorsicht bei Reet und Tiergehegen
Auch Feuerwerkskörper der Kategorie 2 - darunter fallen zum Beispiel Leuchtmunition, Raketen und Leuchtkugeln, können gefährlich sein. Deshalb dürfen sie im Gebiet der Samtgemeinde Jesteburg an Silvester, 31. Dezember, und Neujahr, 1. Januar, nicht in einem Umkreis von 200 Metern um Reetdachgebäude, Holzhäuser und andere Gebäuden mit brandempfindlicher Dachdeckung gezündet werden, teilte die Gemeinde mit. Das gilt auch für feuergefährdete Gebäude und Anlagen wie zum Beispiel Tankstellen und Tankanlagen.
Vorsicht bei Tiergehegen und Koppeln: Hier dürfen Feuerwerkskörper der Kategorie 2 nicht näher als mit 100 Metern Abstand abgebrannt werden. Auch Schreckschuss- und Signalwaffen sind dort nicht erlaubt werden.
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