Kreisverkehr Jesteburg
"Das ist jetzt das 'Aus' für mich"
Am Freitag war bis zum Mittag erst ein Kunde da. Susanne Schaller ist sauer. "Ich weiß nicht, wie das weitergehen soll. Dann mach ich den Laden hier dicht und suche mir einen Angestelltenjob", kündigt sie an. Im September hat die Inhaberin von "Susannes Gewächshaus" in der Lüllauer Straße 23 ihr 30. Geschäftsjubiläum gefeiert. Jetzt musste sie einen Mitarbeiter nach Hause schicken. "Ich hatte ein gutgehendes Geschäft. Jetzt kann ich den Lohn nicht mehr zahlen und auch die Miete nicht", sagt Schaller. Nach Corona, Inflation und Einbahnstraßenregelung durch den Kreisverkehrsbau sind ihre Reserven am Limit, sagt Schaller.
Sie fühlt sich verschaukelt: "Die Gemeinde hat uns Geschäftsleuten noch im Frühjahr versprochen, dass die Straße immer geöffnet bleibt", erinnert sich Schaller. Tatsächlich war es dann doch zu der Vollsperrung gekommen, weil falsch gemessen worden war - man hatte wohl herausragende Gebäudeteile bei der Ermittlung der Straßenbreite nicht berücksichtigt, das WOCHENBLATT berichtete.
Kaum besser geht es der Landschlachterei Cordes in der Lüllauer Straße 8. Ihr Parkplatz hinterm Haus ist dauernd durch den Umleitungsverkehr blockiert, doch das ist gerade das kleinere Problem: Auch vor dem Laden parken im Moment nur selten Kunden. "Wir hatten 30 Prozent Umsatzeinbußen schon bei der Einbahnstraßenregelung", sagt Inhaber Rafael Cordes. Und seit die Lüllauer Straße wieder voll gesperrt ist, sehe es ganz übel aus. Er hat die Öffnungszeiten auf Donnerstag bis Samstag reduziert, sonst rechne sich das gar nicht, "Der Verlust der Ware ist sonst immens!" Cordes hat die Mitarbeiterzahl in seinem Jesteburger Geschäft vorerst von viereinhalb Stellen auf drei gesenkt.
Wie soll es nun weitergehen? "Eine Entschädigung wäre nur fair, findet Cordes, "Wir können schließlich nichts dafür, dass hier niemand mehr hinkommt. Und so etwas fängt keine Versicherung auf." Auch Susanne Schaller erwartet eine Entschädigung. Irgendjemand müsse schließlich an dem Messfehler schuld sein, entweder im Bauamt oder einer Fremdfirma,und den könne man ja in Regress nehmen. Und die Betroffenen Geschäftsleute entschädigen.
Was sagt die Gemeinde dazu?
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