Protest gegen Wohnsiedlung: "Wir wollen keinen Klopper"
bc. Jork-Königreich. Ein Bauprojekt des Buxtehuder Architekturbüros Schulenburg in Jork-Königreich erregt die Gemüter der Nachbarschaft. Stein des Anstoßes ist in erster Linie die Dimension des Vorhabens. Auf einer alten, rund 3.000 Quadratmeter großen Hofstelle an der Königreicher Straße 81 sollen drei Mehrfamilienhäuser mit je elf Wohnungen entstehen. Viel zu groß, finden die Anlieger Christian Bolls und Michael Klemm: „Wir wollen hier keinen Klopper vor der Haustür.“
Mit zwei Häusern a sieben Wohneinheiten, so wie eine ursprüngliche Planung ausgesehen haben soll, könnten sie dagegen leben. „Wir sind kompromissbereit“, sagt Christian Bolls.
Nach aktuellem Planungsstand beträgt die Grundfläche der Schulenburg-Häuser jeweils ca. 22 mal 15 Meter und die Firsthöhe etwas mehr als zwölf Meter. Ungefähr 3,50 Meter höher als die benachbarten Häuser. „Im Winterhalbjahr werden wir keine Sonne mehr auf unserer Terrasse haben“, moniert Christian Bolls.
Hinzu kommen fast 50 neue Parkplätze. Dorthin, wo derzeit noch ein altes Wohnhaus, ein paar Nebengebäude und Obstbäume stehen. Ein Bauantrag beim Landkreis als Genehmigungsbehörde ist bereits gestellt. Vom Jorker Bauamt gab es grünes Licht.
Zum Hintergrund: Ein Bebauungsplan existiert für die Fläche nicht. Nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches (siehe Infokasten), nach dem sich ein Bauprojekt unter Berücksichtigung der nachbarlichen Belange in die nähere Umgebungsbebauung einfügen muss, sei das Vorhaben aber genehmigungsfähig, so die Ansicht im Bauamt.
Genau das kritisiert CDU-Fraktionschef Michael Eble, Mitglied im Bauausschuss. Einen Tag vor der Sitzung am 5. April bat er im Bauamt darum, das geplante Projekt im Ausschuss auf die Tagesordnung zu setzen, da es eben erwähnte Bedenken bei den Anwohnern gebe. Das Thema wurde auch in der Sitzung besprochen, allerdings teilte ein Bauamtsmitarbeiter mit, dass für das Vorhaben bereits das Einvernehmen erteilt wurde. „Obwohl im Rathaus die Bedenken bekannt waren“, kritisiert Eble, der sich mehr Sensibilität für die Bürgerbelange gewünscht hätte. „Die Dimension der Häuser passt nicht in die Umgebung.“
Juniorchef Tim Schulenburg verteidigt die geplante Baumaßnahme - vor allem vor dem Hintergrund der Nachfragesituation: „Es gibt einen großen Markt für kleine Mietwohnungen zwischen 40 und 65 Quadratmetern.“ Dass Anwohner die Dimension der Häuser bemängeln, kann er nicht wirklich verstehen. Die Traufhöhe der eineinhalbgeschossigen Satteldach-Häuser sei mit 4,70 Meter so gut wie gleich hoch wie die der umliegenden Bebauung. Geplant sei ein giebelständiges Gebäude mit einem hochwertigen Verblendmauerwerk. Zudem sei die Zuwegung bereits verlegt worden - weg von den benachbarten Häusern.
Christian Bolls, Michael Klemm und ihre Familien sowie manche Nachbarn befürchten trotzdem, dass sich das Umfeld an der Königreicher Straße extrem nachteilig verändern wird. „Da der Bauantrag in Stade noch in der Bearbeitung ist, können wir noch etwas erreichen“, schreiben sie in einem Flyer, der auf dem Staudenmarkt in Königreich verteilt wurde. Weiter heißt es darin: „Wenn Sie nicht wollen, dass Bauprojekte dieser Art der Anfang für eine neue Lückenbebauung im Alten Land sind, sollten Sie uns unterstützen.“
Was bedeutet der Paragraf 34?
Nach Paragraf 34 des Baugesetzbuches ist ein Vorhaben in einem unbeplanten Innenbereich dann zulässig, wenn es sich „nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist. (...) Das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.“
Redakteur:Björn Carstens aus Buxtehude |
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