Beliebte Ausflugsziele wie sind tabu / Dafür gibt es wieder tolle Luftbilder von Martin Elsen
Betretungsverbot für die Elbdeiche im Kreis Stade - aber (noch) nicht für die Anwohner
jd. Stade. Selbst wenn das sonnige Wetter mit seinen frühlingshaften Temperaturen über die Osterfeiertage wahrscheinlich eine Pause einlegen wird, wären zu "normalen" Zeiten dennoch Scharen von Osterausflüglern unterwegs. Die Tagestouristen würden beliebte Ausflugsziele im Alten Land und an der Elbe wie beispielsweise den Lüheanleger geradezu bevölkern. Doch die Zeiten sind in diesen Tagen der Corona-Krise momentan nicht normal. Deshalb hat Landrat Michael Roesberg bereits in der vergangenen Woche die Bürger dazu aufgerufen, keine Tagestouren an die Elbe zu unternehmen. "Wer an den Ostertagen einen Ausflug an die Elbe oder ins Alte Land plant, hat die Verhaltensregeln in Corona-Zeiten nicht verstanden und verhält sich falsch", heißt es in Roesbergs Appell. Aus dem Aufruf ist nun ein Verbot geworden: Seit dem vergangenen Wochenende dürfen Ausflügler die Elbdeiche und Strände im Landkreis Stade nicht mehr betreten.
Dieses Verbot, das bis zum 18. April gilt, hat bereits zu wütenden Reaktionen in den sozialen Medien geführt. Viele fühlen sich gegängelt. Und viele Anwohner in den elbnahen Orten wie Grünendeich, Wisch oder Twielenfleth, aber auch auf Krautsand, sind verunsichert. Sie stellen sich die Frage: Gilt das Verbot auch für uns? Ist Joggen oder ein kleiner Spaziergang auf dem Deich etwa nicht mehr zulässig?
Zu dem, was den direkten Anwohnern noch erlaubt ist, kursieren bei Facebook, Twitter und Co. die unterschiedlichsten Meinungen. Dabei ist der Wortlaut der Allgemeinverfügung (siehe unten), mit der der Landrat das Betretungsverbot für die Elbdeiche verhängt hat, ziemlich eindeutig. Darin ist unmissverständlich von "tagestouristischen Ausflügen" die Rede. Das WOCHENBLATT hat sich diese Interpretation noch einmal vom Landkreis bestätigen lassen.
Um die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, sei es "aus heutiger Sicht" notwendig, "Tagestouristen, die die Anzahl der Menschen auf den Deichen signifikant erhöhen, von den Deichen fernzuhalten", heißt es seitens des Landkreises. Es habe sich gezeigt bzw. sei zu befürchten, dass dies allein durch das bestehende Parkverbot auf den deichnahen Parkplätzen nicht erreicht werden könne. Die Situation werde in den kommenden Tagen beobachtet. Sollte es erforderlich werden, werde der Landkreis ein weitergehendes Betretungsverbot für die Deiche erlassen, das dann auch für die Anwohner gelte.
„Uns ist die einschneidende Wirkung der ausgesprochenen Verbote durchaus bewusst", so der Landrat. "Wir müssen aber für die anstehenden sonnigen Tage Vorsorge treffen. Es gilt für alle immer noch das Gebot: ‚Bleibt zu Hause!'“ Man solle die schönen Tage genießen - aber nur für den Spaziergang ums Haus oder im Viertel. "Lassen Sie das Auto stehen!", so Roesbergs Appell. "Für den September sind alle herzlich eingeladen, die Erntezeit im Alten Land zu erleben."
Ablenkung vom Corona-Frust
"Die Sorgen der Menschen in der Urlaubsregion am Elbstrom nehme ich sehr ernst. Unsere Bevölkerung verhält sich im Kampf gegen die Corona-Pandemie vorbildlich und unterwirft sich den erheblichen Einschränkungen. Da kann nicht sein, dass Ausflügler diese Bemühungen unterwandern" - mit diesen eindringlichen Worten hat sich Landrat Michael Roesberg an die Bürger gerichtet, um sie von Ausflügen abzuhalten.
Viele mögen jetzt enttäuscht sein, weil sie zu Ostern nun nicht - wie vielleicht in anderen Jahren üblich - zum Wurstessen und Schiffe gucken an den Lüheanleger fahren können. Dafür gibt es das beliebte Ausflugsziel von oben zu sehen: Das WOCHENBLATT setzt die Aktion mit dem Stader Fotografen Martin Elsen fort und präsentiert zur Ablenkung vom Corona-Frust wieder tolle Luftbilder.
• Mehr über Martin Elsens Tätigkeit erfahren die Leser in der Samstags-Ausgabe.
Die Verfügung im Wortlaut
In der Verfügung zur "Reduzierung von tagestouristischen Ansammlungen“ heißt es wörtlich:
1. Das Betreten und Befahren folgender öffentlicher Plätze wird verboten:
• Parkplatz und Gebiet am Lüheanleger, Gemeinde Grünendeich
• Parkplatz und Gebiet am Stader Sand, Hansestadt Stade
• Parkplatz und Strand Grauerort, Hansestadt Stade
• Parkplatz am Strand sowie am Fährhaus Twielenfleth/Freibad und Strand in Bassenfleth, Gemeinde Hollern-Twielenfleth
• Parkplatz und Strand in Krautsand, Gemeinde Drochtersen
• Parkplatz Jachthafen Neuenschleuse, Gemeinde Jork
2. Das Betreten der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen im gesamten Landkreis Stade einschließlich der Deichverteidigungswege, sofern sie nicht als öffentliche Straße gewidmet sind, wird verboten.
Wer sich nicht an die Verfügung hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Polizeiinspektion Stade hat verstärkte Kontrollen angekündigt.
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