Handarbeit mit Sicherheitsabstand
Kreativ Treff aus Steinkirchen stellte Nähmaschinen zur Verfügung
jab. Steinkirchen. Findet hier etwa ein Nähkurs statt? Das fragte sich eine WOCHENBLATT-Leserin, als sie von einer Aktion im Dorfgemeinschaftshaus in Steinkirchen hörte. Bürgermeisterin Sonja Zinke beschwichtigt: "Das war kein Nähkurs!" Das Angebot richtete sich nicht an Nähanfänger, sondern an Menschen, die zuhause über keine Nähmaschine verfügen, sich aber selbst eine Maske nähen wollten.
Denn seit Montag gilt auch in Niedersachsen die Maskenpflicht. "Da aber einige am vergangenen Wochenende noch ohne eine Gesichtsbedeckung dastanden, entschlossen sich die Initiatoren des Kreativ Treffs im Dorfgemeinschaftshauses dazu, Nähmaschinen zum Nähen von Masken zur Verfügung zu stellen", so Zinke. Dabei seien größtmögliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, damit die Aktion ohne Infektionsrisiko stattfinden konnte.
In drei unabhängigen Räumen wurde jeweils eine Nähmaschine platziert, die nach jeder Nutzung desinfiziert wurde. Die Räume konnten, nach vorheriger telefonischer Anmeldung, von außen über verschiedene Eingänge betreten werden, ohne in Kontakt mit anderen Personen zu kommen. Vorlagen wurden bereitgelegt, Stoffe zur Auswahl ausgebreitet. Bei Fragen halfen Videos aus dem Internet oder die Organisatoren - immer mit dem nötigen Sicherheitsabstand. Wer nicht selbst nähen konnte, dem wurden die Bedeckungen genäht.
Dass das Angebot überhaupt durchgeführt werden konnte, dafür habe die Verwaltung gesorgt. Sie habe das Konzept mit den derzeit geltenden Vorgaben abgeglichen und ihr Okay gegeben, so Zinke.
Genutzt wurde die Näh-Aktion schließlich von nur zwei Personen. "Die restliche Zeit haben wir für die eigene Familie Masken genäht", meint die Bürgermeisterin. Sollte es doch noch Bedarf geben, könnte das Ganze wiederholt werden, so Zinke.
Angebot grundsätzlich möglich
Nach Aussagen des Landkreises sind solche Aktionen wie das Näh-Angebot des Kreativ Treffs grundsätzlich möglich. Dazu müssen aber die notwendigen Hygienevorschriften sowie die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Dazu zählt vor allem der Mindestabstand von eineinhalb Metern. Zudem dürfen sich keine Gruppen bilden. Allerdings weist der Landkreis darauf hin, dass Treffen in Vereinseinrichtungen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen verboten sind. Bei solchen Aktionen wie der des Kreativ Treffs handelt es sich um eine Einzelfallentscheidung.
Wer sich nicht an die Vorgaben hält, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei Zusammenkünften drohen dem Veranlasser eine Strafe bis zu 5.000 Euro, den Teilnehmern bis zu 400 Euro. Sollte der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so muss jede Person 150 Euro zahlen. Gruppenbildungen werden mit bis zu 400 Euro bestraft.
Der Bußgeldkatalog ist auf der Seite des Landkreises unter www.landkreis-stade.de/corona einsehbar.
Redakteur:Jaana Bollmann aus Stade |
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