Ortsdurchfahrt Hollern-Twielenfleth
Nächtliche Beschränkung aufgehoben
Es war eine lange gehegte Forderung von Anwohnerschaft und Politik aus der Gemeinde Hollern-Twielenfleth und der Samtgemeinde Lühe: die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit im Bereich der Ortsdurchfahrt von Hollern-Twielenfleth (L 140) auf 30 Stundenkilometer aus Gründen des Lärmschutzes. Die Fachaufsicht beim zuständigen Landesministerium hat eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Stade jetzt aufheben lassen. Das Land hält die Lärmbelastung für zumutbar.
Der Landkreis Stade als örtlich zuständige Verkehrsbehörde hatte eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 Stundenkilometern zwischen 22 und 6 Uhr auf Grundlage des Lärmaktionsplans der Samtgemeinde Lühe angeordnet. Dazu strengte die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr eine fachaufsichtliche Prüfung beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung an. Dessen Ergebnis liegt nun vor.
Zugrunde lagen Lärmwerte im Bereich der Hollernstraße. Bei Tempo 50 ergaben sich Lärmwerte von 68,2 dB(A) am Tag und 59,4 dB(A) in der Nacht – bei Tempo 30 waren es 65,7 dB(A) am Tag und 56,9 dB(A) in der Nacht. Eine Reduzierung des Lärmpegels durch Herabsetzung der Geschwindigkeit war also belegt. Es hätte in der menschlichen Wahrnehmung beinahe eine Halbierung der Lärmbelastung gegeben. Nach Angaben des Landes gelten für die Örtlichkeit – vom Ministerium als Kern-, Dorf- und Mischgebiet eingestuft – Richtwerte von 72 bzw. 62 dB(A). Die gemessenen Werte lägen demnach unterhalb der Richtwerte.
Schutz vor Verkehrslärm, so heißt es in dem Schreiben vom Land, bestehe nur, „wenn die Lärmeinwirkung jenseits dessen liegt, was im konkreten Fall, unter Berücksichtigung der Belange des Verkehrs, als ortsüblich hingenommen werden muss und damit zugemutet werden kann“. Diese Situation sah das Ministerium allerdings nicht als gegeben an. Die durch die Berechnungen bestätigte Lärmminderung in Folge der Geschwindigkeitsabsenkung reiche als Begründung nicht.
Seitens des Verkehrsministeriums erging daher die Aufforderung, die nächtliche Geschwindigkeitsabsenkung wieder aufzuheben. Dem wird die Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Stade kurzfristig nachkommen. „Wir haben die Entscheidung des Ministeriums mit Bedauern zur Kenntnis genommen“, erklärt Landkreis-Dezernentin Nicole Streitz. „Es ist schade, dass das Land unserer Argumentation nicht gefolgt ist. Schließlich ging unserer Anordnung schon eine sorgfältige und umfangreiche Prüfung voraus, die wir auch dargelegt haben. Wir sehen die Belastung der Anwohner vor Ort. Mit der Entscheidung des Landes ist auf lange Sicht ein Einschreiten unsererseits aus Lärmgründen kaum möglich.“
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